Pflichtfortbildung mit Praxisbezug – für Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winterdienst

Berufskraftfahrerqualifikation für kommunale Nutzfahrzeuge

Wir qualifizieren Fahrerinnen und Fahrer nach BKrFQG/BKrFQV mit Inhouse-Terminen und fahrzeugspezifischen Praxisteilen für Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winterdienst. Im Unterschied zur Fahrschule, schulen wir den kommunalen Arbeitseinsatz als Gesamtsystem: Fahrgestell plus Aufbau, Bedienelemente, Anbaugeräte und Abläufe an der Einsatzstelle. Alle Angebote sind behördlich anerkannt; Sie erhalten ein Zertifikat als Nachweis.

Welche BKF-Weiterbildungen bieten wir an?

Wir qualifizieren nach den Unterkenntnisbereichen des BKrFQG / BKrFQV – konsequent aus der Praxissicht kommunaler Betriebe. Ziel sind sichere, wirtschaftliche und regelkonforme Einsätze im Abfallsammel-, Kehr- und Winterdienst. Unser Schulungskonzept verbindet rechtliche Vorgaben mit praktischer Erfahrung: Jede Weiterbildung ist exakt auf die Anforderungen kommunaler Fahrerinnen und Fahrer abgestimmt – fahrzeugspezifisch, einsatznah und direkt übertragbar in den Arbeitsalltag.

Unser Schulungskonzept:

Rationelles Fahrverhalten

In kommunalen Einsatzszenarien Verbrauch senken, Verschleiß mindern, Sicherheit erhöhen – inkl. kurzer Fahrcoaching‑Sequenzen und Auswertung am Bordcomputer (Praxisvariante) bzw. Theorieteil.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Rationelles Fahrverhalten Grundlagen (2 Trainer mit Praxis) 1.1 | 1.2 | 1.3 12 2 3
Rationelles Fahrverhalten Grundlagen (1 Trainer ohne Praxis) 1.1 | 1.2 | 1.3 12 1 2
Rationelles Fahrverhalten Vertiefung (2 Trainer mit Praxis) 1.1 | 1.2 | 1.3 12 2 3
Rationelles Fahrverhalten Vertiefung (1 Trainer ohne Praxis) 1.1 | 1.2 | 1.3 312 1 2

Abfallsammelfahrzeug

Lader‑ / Presssysteme, Tourenplanung, Rückwärtsfahrten, sichere Zusammenarbeit Fahrer / Ladehelfer; Varianten Heck‑ / Seiten‑ / Frontlader.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeug 1.1 | 1.2 | 1.3 | 1.4 8 1 1

Kehrmaschine (Aufbau / Kompakt)

Kehrsysteme, angepasster Fahrzeugeinsatz auf unterschiedlichen Untergründen, sichere Bedienung im Stadtverkehr. Kombinationsseminar möglich.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Aufbaukehrmaschine 1.1 | 1.2 | 1.3 | 1.4 8 1 1
Kompaktkehrmaschine 1.1 | 1.2 | 1.3 | 1.4 8 1 1

Winterdienstfahrzeug

Räum‑ / Streutechnik, Fahrweise bei Schnee / Glätte / Sichtbehinderung, Einsatzvorbereitung.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Winterdienstfahrzeug 1.1 | 1.2 | 1.3 | 1.4 8 1 1

Fahrsicherheit / Fahrsicherheit Winterdienst​

Brems‑/Lenkmanöver, Ausweichen, Stabilisierung – optional winterdienstspezifische Übungen auf bewässerter Strecke.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Fahrsicherheit Winterdienst 1.3a | 3.1 | 3.5 12 1 3-4
Fahrsicherheit 1.3a | 3.1 | 3.5 12 1 3-4

Ladungssicherung

Kommunale Ladegüter, Sicherungsmethoden (z. B. Niederzurren, Formschluss), Umsetzung im Praxisteil.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Ladungssicherung 1.4 12 1 1

Berufsrelevante Vorschriften

Lenk‑ / Ruhezeiten, Fahrpersonalrecht, Arbeitsschutz, SVR‑Bezüge – zielgerichtet für kommunale Einsätze.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Berufsrelevante Vorschriften 2.1 | 2.2 16 1 0

Optimierung des Berufsfeldes (Theorie / Praxis)

Auftreten im Bürgerkontakt, Teamarbeit, Selbstorganisation; in der Praxisvariante u. a. Alkoholbrillen‑Slalom, Rollenspiele, PSA‑Stationen.

Schulung Kenntnisbereiche TN Dozenten Fahrzeuge
Optimierung des Berufsfeldes (Theorie) 3.2 | 3.3 | 3.4 |3.5 | 3.6 | 3.7 16 1 0
Optimierung des Berufsfeldes (Praxis) 2 Trainer 3.2 | 3.3 | 3.4 |3.5 | 3.6 | 3.7 12 2 1
Optimierung des Berufsfeldes (Praxis) 1 Trainer 3.2 | 3.3 | 3.4 |3.5 | 3.6 | 3.7 8 1 1

Für Trainer & Ausbildungsstätten

Einige kommunale Betriebe schulen intern. Wir unterstützen mit Schulungsheften, Präsentationen und bei Bedarf einem Curriculum für die Bezirksregierungen.

Wer ist verpflichtet – und wer ist befugt?

Nach § 2 Absatz 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) unterliegen alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrzeuge mit einer zulassungspflichtigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterkraftverkehr oder zur Personenbeförderung führen, der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Abstand von fünf Jahren absolviert werden und umfasst 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten.

Kommunale Fahrer:innen sind hiervon nicht ausgenommen – auch beim Einsatz von Kehrmaschinen, Streufahrzeugen oder Abfallsammlern gilt die gesetzliche Weiterbildungspflicht uneingeschränkt. Nach § 4 BKrFQV dürfen diese Schulungen nur durch anerkannte Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Diese wiederum müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa in Bezug auf Räume, Ausstattung, Lehrmittel und die Qualifikation ihrer Ausbilder:innen.

Für Ausbilder:innen, die Unterricht nach § 2 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 BKrFQV erteilen, gilt: Ihre fachlichen und pädagogischen Kompetenzen müssen alle vier Jahre durch eine Fortbildung mit mindestens 24 Unterrichtseinheiten aufgefrischt werden. Auch interne Fahrtrainer oder betriebliche Fuhrparkverantwortliche, die schulen möchten, unterliegen diesen Anforderungen.

Prüfer in Prüfsituation

Warum unser Konzept in kommunalen Betrieben funktioniert

Schulungssituation

Offene Schulungstermine nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

  • Schulung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
  • Kenntnisbereiche 1.1 – 1.4.
  • Bedienung, Pflege und Wartung von Aufbaukehrmaschinen.
  • Gesetzesänderungen und Online-Unterricht.
  • Berufskraftfahrerqualifikationsregister.
  • Fahrerqualifikationsnachweis.
Schulung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Kenntnisbereiche 1.1 – 1.4.
Bedienung, Pflege und Wartung von Winterdienstfahrzeugen.
  • Schulung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
  • Kenntnisbereiche 1.1 – 1.4.
  • Technische Merkmale von Abfallsammelfahrzeugen und Sicherheitsausstattung.
Schulung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Kenntnisbereich 3.
Gesundheit. Verkehrs- und Umweltsicherheit. Dienstleistung. Logistik.

Jetzt beraten lassen

Sie möchten Fahrpersonal anmelden, sich zur Ausbilder-Fortbildung beraten lassen oder Unterlagen zur behördlichen Anerkennung erhalten?

Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um Schulungspflichten, Terminvereinbarungen und gesetzliche Anforderungen gerne zur Verfügung. Auch bei individuellen Schulungsbedarfen – etwa für kommunale Betriebe mit internen Trainern.

Simon Obladen

Ansprechpartner Schulungen Berufskraftfahrerqualifikation