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Zweites Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Am Freitag, dem 18. März, berät der Bundesrat über das “Zweite Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes”. Insbesondere mit Blick auf Grenzgänger im deutsch-französischen Grenzgebiet wird gemäß einer in der EU-Richtlinie vorgesehenen Nachweismöglichkeit für die Weiterbildung ergänzend ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis geschaffen. Die Ziffer 95 im Führerschein bleibt bestehen.

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