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Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

© aytuncoylum - Fotolia.com
Autor
Dr. Hans-Peter Obladen
Veröffentlicht
27.06.2016

Die Tätigkeiten sind gemeinnützig und dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Damit gehören neben caritativen Organisationen vor allem öffentliche Betriebe zu den Kernanbietern von Arbeitsgelegenheiten. Es können durchaus positive Effekte damit verbunden sein. Zum einen erhalten die Asylbewerber Einblicke in die deutsche Arbeitswelt und die Möglichkeit etwas aktiv zu tun. Arbeitsgelegenheiten strukturieren den Alltag und können Spannungen verringern.

Bislang wurden mit diesem Instrument vor allem Langzeitarbeitslose gefördert. Die geplante Investition des Bundesministeriums für Arbeit umfasst zusätzliche 100.000 Arbeitsgelegenheiten. Die „Mehraufwandsentschädigung“, die keine Arbeitsvergütung darstellt, beträgt 1,05 € pro Stunde. Damit sollen Kosten etwa für die Anfahrt zur Arbeitsstelle und Verpflegung dort sowie für Arbeitskleidung oder Ähnliches ausgeglichen werden. Der Betrag wird nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Für Geflüchtete soll die Höhe nun auf eine Basis von 0,80 € mit der Möglichkeit höherer Entschädigungen gegen Einzelbeleg gesenkt werden. Die kommunalen Spitzenverbände versuchen diese Regelung zu kippen und kritisieren den voraussichtlich erheblich höheren Verwaltungsaufwand. Wenn Belege als Nachweis dienen, dass ein Kostenaufwand entstanden sei, der über der Entschädigung von 80 Cent pro Stunde liegt, könnte der Aufwand höher als der Nutzen sein. Im Sozialamt sind die Belege dann entsprechend zu prüfen.

 

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