Neues Gesetz, altes Problem: Warum es auf Wertstoffhöfen weiter brennt

Am 7. September 2026 rückte die Feuerwehr zu einem Recyclingbetrieb im badischen Steinen aus. Grund war ein Schwelbrand in einer Abfallkammer, mutmaßlich ausgelöst durch einen Selbstentzündungsprozess im Müll. Wenige Wochen zuvor, am 10. August, brannte es gleich zweimal an einem Tag. Bei Remondis in Lünen fing ein Schredder Feuer, und in Delmenhorst musste die Feuerwehr mit 60 Kräften anrücken, weil in einer Lagerhalle von Nehlsen Pappe und Papier brannten. Dazwischen liegen weitere Einsätze bei Diespeck und Dettendorf sowie in Wörth an der Isar. Keiner dieser Brände wäre für sich genommen eine Meldung wert. In der Summe zeigen sie aber ein Muster, das die Entsorgungswirtschaft seit Jahren beschäftigt und das der Gesetzgeber mit der jüngsten ElektroG-Novelle zumindest teilweise adressieren wollte.
Wir haben im Oktober 2025 bereits über das Ausmaß des Problems berichtet, damals mit bis zu 30 Bränden täglich in deutschen Entsorgungsanlagen und Sammelfahrzeugen, verursacht durch falsch entsorgte Akkus. Seitdem ist das ElektroG novelliert worden, die neuen Regeln gelten seit 1. Januar 2026. Zeit für eine Zwischenbilanz. Was hat sich seither tatsächlich verändert, wo bleibt die Novelle hinter den Erwartungen zurück, und was bedeutet das ganz praktisch für den Betrieb eines Wertstoffhofs?
Das Zählermodell bringt neue Pflichten für das Personal
Die wichtigste Neuerung für den Alltag auf dem Wertstoffhof ist das sogenannte Zählermodell. Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger Elektroaltgeräte weitgehend eigenständig in die bereitgestellten Container werfen. Seit der Novelle ist das bei kleinen Geräten, Bildschirmen und Lampen nicht mehr vorgesehen. Geschultes Personal nimmt diese Geräte jetzt persönlich entgegen, entfernt herausnehmbare Batterien und sortiert erst danach in die richtigen Sammelbehälter. Lässt sich eine Batterie nicht ohne Weiteres entfernen, kommt das Gerät in speziell dafür vorgesehene Gitterboxen. Bei Großgeräten, Nachtspeicherheizungen und Photovoltaikmodulen bleibt es bei der Selbstanlieferung durch die Bürger, allerdings unter Aufsicht des Personals.
Der Gedanke dahinter ist naheliegend, denn ein Großteil der Brände entsteht dort, wo beschädigte oder falsch deklarierte Lithium-Akkus unbemerkt in den allgemeinen Abfallstrom gelangen und später beim Schreddern oder Verdichten beschädigt werden. Wenn geschultes Personal die kritischen Geräte in die Hand nimmt statt sie unkontrolliert in einen Container werfen zu lassen, sinkt das Risiko spürbar. Für die Praxis bedeutet das aber auch, dass Mitarbeitende auf dem Wertstoffhof ab sofort Kenntnisse brauchen, die vorher nicht zu ihrem Aufgabenprofil gehörten, von der sicheren Batterieentnahme bis zur Einschätzung, wann ein beschädigter Akku bereits als Gefahrgut zu behandeln ist. Genau hier setzt die Praxisschulung Sicherer Umgang mit Elektroaltgeräten an, die neben der Rechtslage auch die praktische Sortierarbeit und den Umgang mit Nachtspeicherheizungen und PV-Modulen behandelt.
Wer das Zählermodell konkret in bestehende Abläufe integrieren muss, findet mit dem Seminar Annahme von Elektro-Altgeräten und Batterien auf Wertstoffhöfen eine gezielte Ergänzung, die sich an Leitungspersonal und Fachkräfte richtet und Themen wie Personalbedarf, Infrastruktur und die Vorbereitung zur Wiederverwendung mit abdeckt.
Drei weitere Neuerungen für Kommunen
Neben dem Zählermodell bringt die Novelle drei weitere Änderungen, die für Kommunen relevant sind. Erstens müssen Händler, die E-Zigaretten und Tabakerhitzer verkaufen, diese seit dem 30. Juni 2026 kostenlos zurücknehmen, unabhängig vom Kauf eines Neugeräts. Das zielt direkt auf den sogenannten Vape-Effekt, denn Einweg-E-Zigaretten mit fest verbautem Akku landen bislang massenhaft im Restmüll und gehören zu den häufigsten Auslösern von Bränden beim Schreddern. Zweitens gilt seit demselben Stichtag ein einheitliches Symbol für Sammelstellen, damit Verbraucher Rückgabeorte leichter erkennen. Drittens weitet die Novelle die Informationspflichten von Herstellern und Handel aus, sodass Haushalte künftig aktiver über Batterieentnahme und die Risiken beschädigter Lithium-Akkus aufgeklärt werden müssen.
Ob diese Maßnahmen tatsächlich greifen, wird sich erst an belastbaren Zahlen für 2026 zeigen. Eine aktuelle Branchenanalyse spricht bereits von einer regelrechten Brand-Epidemie, bei der rund 80 Prozent der bis zu 30 täglichen Brände in Entsorgungsanlagen auf falsch entsorgte Lithium-Akkus zurückgehen, mit Großschadensfällen wie im Krefelder Hafen (800 Tonnen verbranntes Material) oder im nordrhein-westfälischen Hündgen, wo ein vier Tage andauernder Brand einen Schaden von über zwei Millionen Euro verursachte. Die Häufung der Brände im August und September, also sieben bis acht Monate nach Inkrafttreten der Novelle, deutet zumindest darauf hin, dass ein Gesetz allein das Verhalten von Millionen Verbrauchern nicht über Nacht ändert.
Wo die Novelle nach Ansicht der Branche zu kurz greift
Der bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung) hat die Novelle im November 2025 zwar grundsätzlich begrüßt, zugleich aber deutliche Kritik geäußert. Verbandschef Eric Rehbock bezeichnete es als Fortschritt, dass die EU-Vorgaben endlich umgesetzt würden, mahnte aber an, dass zentrale Forderungen der Branche unberücksichtigt blieben, etwa ein verpflichtendes Pfandsystem für Batterien, ein von Herstellern finanzierter Fonds für Brandschäden und ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit fest verbautem Akku statt nur einer Rücknahmepflicht.
Diese Kritik hat einen wirtschaftlichen Hintergrund, der über die reine Brandgefahr hinausgeht. Der bvse warnte bereits 2025 vor einer Versicherungskrise in der Recyclingbranche. Zwei Drittel der befragten Versicherungsmakler stuften das Risiko in der Entsorgungswirtschaft damals bereits als kaum noch versicherbar ein, und mehrere Anbieter zogen sich vollständig aus dem Segment zurück. Die Folge ist, dass abgebrannte Anlagen teilweise nicht wieder aufgebaut werden, mit spürbaren Folgen für die regionale Entsorgungssicherheit. Wenn ein Wertstoffhof oder eine Sortieranlage nach einem Großbrand monatelang oder dauerhaft ausfällt, trifft das am Ende die Kommune und ihre Bürger, nicht nur den Betreiber.
Was das für die betriebliche Praxis bedeutet
Für Kommunen und Entsorgungsbetriebe lässt sich aus alldem eine klare Handlungsrichtung ableiten. Wo der Gesetzgeber nicht ausreichend gegensteuert, muss die betriebliche Organisation die Lücke schließen, und das betrifft drei Ebenen.
Auf der operativen Ebene braucht das Personal am Wertstoffhof belastbares Wissen zur TRGS 520 und zu den Pflichten nach Gefahrgutrecht, sobald ein beschädigter Lithium-Akku nicht mehr als gewöhnliches Elektroaltgerät, sondern als Gefahrgut behandelt werden muss. Wer Batterien für den Weitertransport verpackt oder an Sammelsysteme wie GRS, CCR oder DHL übergibt, bewegt sich im Anwendungsbereich der ADR-Vorschriften nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Das Seminar Lithium Batterien als Gefahrgut in der Entsorgung annehmen und verpacken vermittelt genau dieses Zusammenspiel aus Chemie, Verpackungspflicht und betrieblichem Brandschutz, inklusive geeigneter Löschmittel und typischer Unfallszenarien.
Auf der strategischen Ebene lohnt sich ein Blick auf die Chancen, die die Novelle trotz aller Kritik für die Kreislaufwirtschaft eröffnet. Die Regelungen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung nach den §§ 17a und 17b ElektroG4 schaffen neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen zertifizierten Erstbehandlungsanlagen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Wer diese Möglichkeiten kennt, kann aus einer gesetzlichen Pflicht ein zusätzliches Geschäftsfeld machen, etwa durch die Aufbereitung noch funktionsfähiger Geräte statt reiner Verwertung. Einen tieferen Einblick in die rechtlichen Hintergründe und die Verwertungsketten insgesamt bietet zudem die 27. Fachkonferenz Entsorgung von Elektro-Altgeräten, die gemeinsam mit dem VKU ausgerichtet wird.
Auf der Ebene der Kommunikation schließlich bleibt die Aufklärung der Bürger entscheidend, denn das beste Zählermodell hilft wenig, wenn Elektroschrott weiterhin im Restmüll landet, bevor er überhaupt den Wertstoffhof erreicht. Genau hier setzt der 4. Kongress Perspektiven der Abfallberatung im Dezember 2026 in Jena an, mit dem eigenen Workshop-Block “Richtig zurückgeben, richtig kommunizieren: Elektroaltgeräte, Akkus und E-Zigaretten”, der Abfallberaterinnen und Abfallberatern zeigt, wie sich genau diese Botschaften zielgruppengerecht vermitteln lassen.
Fazit
Die ElektroG4-Novelle ist ein Fortschritt, aber kein Schlusspunkt. Das Zählermodell verlagert Verantwortung und Risiko stärker auf geschultes Personal, was richtig ist, aber ohne entsprechende Qualifizierung wenig bewirkt. Die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und die verbesserten Informationspflichten setzen an wichtigen Stellen an, lassen aber die von der Branche geforderten strukturellen Lösungen wie ein Batteriepfand oder einen Herstellerfonds für Brandschäden vermissen. Solange diese Lücke besteht, bleibt die Brandserie des Sommers 2026 wahrscheinlich kein Einzelfall. Kommunen und Entsorgungsbetriebe, die ihr Personal jetzt gezielt weiterbilden und ihre Annahmeprozesse an das neue Zählermodell anpassen, verschaffen sich einen Vorsprung, den weder Gesetzgeber noch Versicherer ihnen in absehbarer Zeit abnehmen werden.
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