Bundesregierung beschließt Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Die Novelle regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen dergestalt, dass diese zukünftig nach Stoffströmen getrennt zu sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen sind. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische sind einer Vorbehandlung beziehungsweise Aufbereitung zuzuführen.
Das sind wichtige Themen mit erheblicher wirtschaftlicher Auswirkung. Aus diesem Grund organisieren wir eine Konferenz zum aktuellen Stand. Am 22. Februar 2017 wird Dr. Radde aus dem Bundesumweltministerium in Hannover die Eckpunkte erläutern und zur Diskussion stellen. Konferenz zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung am 22. Februar 2017 in Hannover.
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