Zwischen Pflicht und Potenzial: Was sich durch ElektroG3 und das neue Batteriegesetz für Kommunen wirklich ändert

Neue Gesetze – neuer Handlungsdruck für Wertstoffhöfe und Entsorger
Die Kreislaufwirtschaft steht vor einem grundlegenden Wandel. Mit dem dritten Gesetz zur Regelung der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG3) sowie dem neuen Batteriegesetz (BattDG), das seit Oktober 2025 gilt, verändert sich die Rolle kommunaler und öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erheblich.
Zentral ist dabei das Ziel, die Rückgabequote von Altgeräten zu erhöhen und die Wiederverwendung stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Diese gesetzlichen Vorgaben bedeuten konkret: Mehr Verantwortung für die kommunalen Sammelstellen, neue rechtliche Verpflichtungen im Umgang mit Batterien und Elektrogeräten sowie ein Ausbau der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.
Was steht eigentlich im neuen Batteriegesetz?
Mit dem neuen Batteriegesetz (BattDG), das am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, zieht der Gesetzgeber deutliche Konsequenzen aus den unzureichenden Rückgabequoten der vergangenen Jahre. Ziel des Gesetzes ist es, die Sammlung, Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Batterien – insbesondere von Lithium-Ionen-Batterien – deutlich zu verbessern.
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Rücknahmepflichten für Händler und Hersteller. Diese werden nun deutlich ausgeweitet. Auch online tätige Vertreiber sind künftig verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen – unabhängig von der Menge oder dem Hersteller. Für kommunale Sammelstellen ergibt sich daraus ebenfalls eine stärkere Rolle: Sie müssen künftig für die Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar über Rückgabemöglichkeiten informieren und dürfen bestimmte Batterien – etwa aus E-Bikes, E-Scootern oder Werkzeugen – nicht mehr ohne weiteres ablehnen.
Problematisch war in der Vergangenheit vor allem die Abgrenzung zwischen Geräte- und Industriebatterien, beispielsweise bei Akkus aus Elektrofahrrädern. Das neue Gesetz schafft hier mehr Klarheit, indem es eindeutige Kriterien für die Einordnung vorgibt. Trotzdem bleibt die Umsetzung in der Praxis anspruchsvoll, da viele Geräte mit eingebauten Akkus weiterhin schwer zu klassifizieren sind.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Sicherheitsaspekt: Lithiumbatterien können bei unsachgemäßer Lagerung und Behandlung Brände auslösen. Deshalb müssen Rücknahmestellen künftig über geschultes Personal verfügen, das Gefahren erkennt und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen kann. Auch Anforderungen an die Lagerung, Brandschutz und Dokumentation wurden im neuen Gesetz präzisiert.
Flankiert wird das neue BattDG durch die EU-Batterieverordnung 2023/1542, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Diese schreibt unter anderem vor, dass Batterien einen höheren Recyclinganteil aufweisen und mit einem digitalen Produktpass versehen sein müssen. Das nationale Batteriegesetz dient also nicht nur der nationalen Steuerung, sondern auch der Umsetzung europäischer Vorgaben.
Für Wertstoffhöfe und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bedeutet das: mehr Verantwortung, mehr Dokumentation, mehr Schulungsbedarf – aber auch die Möglichkeit, durch fachgerechte Umsetzung einen spürbaren Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz zu leisten.
Kommunale Sammelstellen rücken stärker in den Mittelpunkt
Die Novelle des ElektroG verfolgt einen klaren Weg: Altgeräte aus privaten Haushalten sollen nicht mehr einfach entsorgt, sondern möglichst wiederverwendet oder ressourcenschonend verwertet werden. Kommunale Wertstoffhöfe werden damit nicht nur zur ersten Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch zur Drehscheibe für gesetzlich definierte Rücknahmesysteme.
Diese Themen vertiefen wir in der „26. Fachkonferenz Entsorgung von Elektro-Altgeräten“ am 26. Februar 2026 in Hannover sowie online. Neben aktuellen Informationen aus Gesetzgebung und Verwaltung geht es um die Umstellung der Sammelgruppen und mögliche neue Aufgaben für Erstbehandlungsanlagen. Die Konferenz richtet sich an alle, die kommunale Sammel- und Rücknahmesysteme in der Praxis mitgestalten und weiterentwickeln wollen.
Lithium-Batterien als Risikofaktor auf dem Wertstoffhof
Ein besonderer Brennpunkt in der Entsorgungspraxis ist der Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien. Diese sind inzwischen in fast allen modernen Geräten verbaut – vom Akkuschrauber bis zum Elektrofahrrad. Falsch gelagerte oder beschädigte Akkus können Brände verursachen oder giftige Stoffe freisetzen.
Mit dem neuen BattDG und der europäischen Verordnung über Batterien (EU-Verordnung 2023/1542) werden die Vorschriften für Annahme, Lagerung und Kennzeichnung deutlich verschärft. Auch die Rücknahmeverpflichtung wird ausgeweitet: Künftig müssen neben Herstellern und Händlern auch Wertstoffhöfe Batterien aus E-Bikes, Rollern und anderen sogenannten „leichten Fahrzeugen“ annehmen – sofern sie am Rücknahmesystem teilnehmen.
Die Umsetzung dieser Vorschriften ist Thema im Seminar „Sicherer Umgang mit Elektroaltgeräten“, das am 12. Januar 2026 online und am 17. März 2026 in Kassel stattfindet. Die Teilnehmenden erhalten fundierte Handlungsempfehlungen für den sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit gefährlichen Komponenten, insbesondere Lithiumbatterien.
Ein Alltagsthema: Die Rückgabe von Akkus aus Elektrofahrrädern
Die rechtliche Lage zur Rückgabe von Fahrrad-Akkus ist für viele Bürgerinnen und Bürger unklar – und auch auf Seiten der Annahmestellen herrscht häufig Unsicherheit. In der Praxis kommt es daher regelmäßig zu Konflikten zwischen Verbraucher, Handel und kommunalem Entsorger.
Im Online-Seminar „Eine Fahrradbatterie macht sich auf den Weg“ am 23. Januar 2026 wird ein typisches Beispiel aus dem Alltag aufgegriffen: Ein defekter Akku soll ordnungsgemäß entsorgt werden – doch der Weg dorthin ist geprägt von widersprüchlichen Informationen, unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Sammelstellen. Es wird aufgezeigt, wie Kommunen mit diesen Herausforderungen rechtssicher umgehen und wie Entsorgungspersonal besser geschult werden kann.
Wiederverwendung statt bloßem Recycling
Neben der sicheren Entsorgung setzt das ElektroG3 ein neues Augenmerk auf die Wiederverwendung von Elektrogeräten. In den neu eingeführten §§ 17a und 17b ist geregelt, dass Geräte, die noch funktionsfähig sind oder sich mit vertretbarem Aufwand instand setzen lassen, vorrangig der Wiederverwendung zugeführt werden sollen.
Dafür müssen öffentliche und private Akteure wie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und zertifizierte Erstbehandlungsanlagen eng zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit muss vertraglich geregelt sein, wobei insbesondere die Auswahl geeigneter Geräte sowie deren Prüfung und Übergabe festgelegt werden müssen.
Im Seminar „Vorbereitung zur Wiederverwendung nach §§ 17a und 17b ElektroG3“ am 15. Januar 2026 werden diese Anforderungen online vertieft behandelt. Praxisberichte, etwa aus Jena und Herford, zeigen, wie Kooperationsmodelle zwischen kommunalen Einrichtungen und Erstbehandlungsanlagen funktionieren – und welche Hindernisse es zu überwinden gilt.
Die Realität sieht oft anders aus
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben bleibt die tatsächliche Umsetzung in vielen Fällen noch hinter den Erwartungen zurück. So lag die Sammelquote für Gerätebatterien in Deutschland im Jahr 2023 laut Umweltbundesamt bei lediglich rund 50 Prozent – das gesetzlich geforderte Mindestmaß. Noch schlechter sieht es bei Lithium-Akkus aus, deren Rücklaufquote teils unter 30 Prozent liegt.
Auch bei der Wiederverwendung ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis groß. Häufig fehlt es an verlässlichen Prozessen zur Prüfung und Wiederaufbereitung, an geeigneter Lagerung, an rechtlicher Absicherung oder an Personal mit dem nötigen Hintergrundwissen.
Die Veranstaltungen setzen hier gezielt an. Unsere Fachkonferenzen und Seminare bieten konkrete Unterstützung für kommunale Betriebe, etwa durch praxisnahe Handlungsempfehlungen, rechtliche Einordnung und den Austausch bewährter Methoden aus der täglichen Anwendung.
Nachhaltigkeit als Gestaltungsauftrag
Bei aller Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen eröffnet die neue Gesetzgebung auch Möglichkeiten. Wer Altgeräte nicht nur verwertet, sondern wieder nutzbar macht, leistet einen aktiven Beitrag zum Schutz von Ressourcen. Die Wiederverwendung spart Rohstoffe, senkt den Energieverbrauch und trägt dazu bei, das Abfallaufkommen zu verringern.
Zugleich kann eine vorausschauende Planung auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Gut organisierte Rücknahmesysteme und Wiederverwendungskonzepte ermöglichen Synergieeffekte, schaffen regionale Arbeitsplätze und verbessern das Image der kommunalen Einrichtungen als moderne und verantwortungsvolle Dienstleister.
Diesen strategischen Blick vermitteln wir in all unseren Veranstaltungen – mit dem Ziel, nicht nur kurzfristige Lösungen für neue Gesetze zu bieten, sondern langfristige Perspektiven für eine zukunftsfähige Abfallwirtschaft zu eröffnen.
Es ist Zeit zu handeln
Die aktuellen Veränderungen im Elektro- und Batteriegesetz stellen Kommunen und Entsorger vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sie die Chance, Strukturen neu zu denken, Prozesse zu verbessern und mehr Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft zu übernehmen.
Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur gesetzliche Vorgaben einhalten, sondern eigene Lösungen gestalten.
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