3 Minuten Lesezeit

Erfahren wir ohne Klagebefugnis bald aus der Zeitung ob die Müllabfuhr kommt?

Dr. Frank Wenzel
Autor
Dr. Hans-Peter Obladen
Veröffentlicht
16.12.2019

Akademie Dr. Obalden (ADO): Aus welchen Gründen wird die Daseinsvorsorge mit einer Klagebefugnis gesichert werden müssen?
Dr. Frank Wenzel (FW): Dass die KrWG-Novelle eine ausdrückliche Klagebefugnis der örE als Sachwalter der Daseinsvorsorge vorsieht, ist zunächst einmal die Korrektur eines Missverständnisses. Eigentlich war es auch nach dem Verständnis des BMU, das das Gesetzgebungsverfahren für das KrWG 2012 mit seinem Referentenentwurf in Gang gesetzt hatte, klar, dass die örE eine Klagebefugnis bei fehlenden oder fehlerhaften Bescheiden zu gewerblichen Sammlungen haben sollten. Der eigentliche Grund für das Klagerecht ist aber, dass die bloße Stellungnahme des örE im Anzeigeverfahren regelmäßig nicht ausreicht. Der örE hat durch seine anderweitige Aufgabenstellung auch andere Interessen als die zuständige Behörde.

ADO: Welchen Chancen sehen Sie für Kommunen durch die angedachte Klagebefugnis?
FW: Die Klagebefugnis hat letztlich eine Kontrollfunktion. Wenn nur der gewerbliche Sammler sich wehren kann, setzt sich die Behörde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung im Zweifel nicht dem Druck aus, gegen ihn zu entscheiden. Und dass dann eine De-Facto-Liberalisierung durch eine zu laxe Handhabung der Regelungen über die gewerblichen Sammlungen herauskommen kann, konnte man in den letzten beiden Jahren beobachten. Dazu kommt auch noch, dass manche zuständige Behörde personell nicht hinreichend ausgestattet ist. Hier braucht es also eine Kontrolle, um die eigentlich dem Schutz der Daseinsvorsorge gedachte Regelung in der Praxis nicht in ihr Gegenteil zu verkehren. Sonst erfahren wir am Ende aus dem Wirtschaftsteil der Zeitung, ob heute die Müllabfuhr vorbeikommen mag.

ADO: Welche Probleme sollen dadurch eliminiert werden?
FW: Vor allem die schon erwähnte Vermeidung der Fehlentwicklung ohne gerichtliche Kontrolle. Es ist insoweit ein wenig wie mit der Verbandsklage: es mag zwar im Verfahren für die zuständige Behörde ein wenig lästig sein, aber am Ende kommen mutmaßlich auch bessere Entscheidungen dabei heraus.

ADO: Vielen Dank Herr Dr. Wenzel für Ihre ersten Ausführungen zu dieser Thematik. Wir freuen uns Sie am 28.01.2020 in Berlin auf unserer Fachkonferenz „Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz“ begrüßen zu dürfen und freuen uns dann detaillierte Ausführungen zu Paragraphen, Befugnissen und Möglichkeiten zur Sicherung der Daseinsvorsorge von Kommunen zu erhalten.

Anmeldung unter: https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/kreislaufwirtschaft/03220-das-neue-kreislaufwirtschaftsgesetz

Inhaltsverzeichnis

Entdecken Sie mehr: Relevante Ratgeber für Ihren Erfolg

Unsere sorgfältig ausgewählten Ratgeber bieten Ihnen weiterführende Einblicke, praktische Tipps und branchenspezifisches Wissen, um Ihre berufliche Entwicklung und betriebliche Effizienz weiter voranzutreiben. Entdecken Sie jetzt weitere Artikel, die speziell für Ihre Bedürfnisse und Interessen zusammengestellt wurden.

4 Minuten Lesezeit
Die Umwelt- und Kreislaufwirtschaft steht vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits steigen die Anforderungen an Nachhaltigkeit und technologische Innovationen, andererseits fehlt es an qualifizierten Fachkräften. Laut einer aktuellen Umfrage des ifo Instituts melden die meisten Unternehmen große Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden.
4 Minuten Lesezeit
Der neue Lehrgang „Umwelttechnologe/-technologin startet im Juli 2025 und bereitet Fachkräfte mit praxisnahen Inhalten auf eine nachhaltige Zukunft in der Kreislaufwirtschaft vor.
7 Minuten Lesezeit
Die Herausforderungen der Transformation prägen nicht nur Unternehmen, sondern auch die Weiterbildungslandschaft. Weiterbildungsverbünde, als zentrale Akteure in der Bildungslandschaft, stehen vor der doppelten Aufgabe, sich selbst an neue Gegebenheiten anzupassen und gleichzeitig Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, bei deren Veränderungsprozessen zu unterstützen.