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Seit Februar 2025 verpflichtend: Was die EU-KI-Verordnung jetzt verlangt

Person nutzt KI-Chat am Laptop im Büro – Symbol für Pflicht zur KI-Schulung am Arbeitsplatz.
Autor
David Obladen
Veröffentlicht
20.05.2025

Am 2. Februar 2025 ist der Artikel 4 der EU-KI-Verordnung in Kraft getreten, der Unternehmen aller Branchen betrifft – insbesondere jene, die bereits heute künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag nutzen oder dies planen. Mit dieser neuen Regelung wird die sogenannte KI-Kompetenz zur offiziellen Arbeitgeberpflicht. Doch was genau bedeutet das, wie lässt sich diese Anforderung umsetzen und welche Risiken drohen bei Unterlassung?

Verantwortung und Wissen: KI-Kompetenz als neue Arbeitgeberpflicht

Die Verordnung verfolgt das Ziel, den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union sicherer, transparenter und verantwortungsvoller zu gestalten. Dazu gehört nicht nur die technische Überwachung und Regulierung der Systeme selbst, sondern auch die Qualifizierung derjenigen, die mit ihnen arbeiten. Arbeitgeber sind künftig gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Mitarbeitende über ein ausreichendes Maß an Fähigkeiten, Wissen und Verständnis im Umgang mit künstlicher Intelligenz verfügen. Diese Anforderung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – betroffen sind internationale Konzerne ebenso wie kleine kommunale Einrichtungen.

Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung findet sich im Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Dort heißt es, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende Kompetenzen verfügt. Dabei sollen Aspekte wie Ausbildung, berufliche Erfahrung, technische Kenntnisse und der konkrete Einsatzkontext der KI-Systeme berücksichtigt werden. Die Verordnung macht deutlich, dass KI-Kompetenz mehr ist als ein IT-Thema. Sie betrifft die gesamte Organisation – vom Vorstand über die Fachabteilungen bis hin zu den operativen Ebenen.

Rechtliche Relevanz und konkrete Umsetzung

Die Pflicht zur Schulung ist nicht bloß ein formaler Hinweis im Gesetzestext. Sie hat rechtliche Relevanz – insbesondere mit Blick auf Haftungsfragen. Führt der unsachgemäße Umgang mit KI-Systemen zu Schäden, kann ein Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn es versäumt hat, für angemessene Kompetenz und Schulung zu sorgen. Auch Vorstände und Geschäftsführungen sind in der Verantwortung. Ein Organisationsverschulden liegt dann nahe, wenn Pflichtverletzungen auf mangelnde Schulung oder fehlende interne Prozesse zurückzuführen sind.

Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört zunächst eine fundierte Analyse des Schulungsbedarfs: Welche KI-Systeme sind im Einsatz? Wer arbeitet damit? Wie hoch ist das Risiko bei einem Fehlverhalten? Darauf aufbauend muss ein individuelles Schulungskonzept entwickelt werden, das dokumentiert, überprüft und regelmäßig aktualisiert wird.

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie sich umfassend mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Es reicht nicht aus, ein einzelnes Seminar zu besuchen oder eine kurze Einweisung durchzuführen. Vielmehr wird ein strukturiertes, kontinuierliches Schulungskonzept erwartet, das auf die verschiedenen Rollen und Anforderungen im Unternehmen zugeschnitten ist. Mitarbeitende sollen lernen, KI-Systeme sicher zu nutzen, Risiken zu erkennen, Entscheidungen fundiert zu treffen und die Technologie kritisch zu hinterfragen. Auch ethische Aspekte, Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen gehören zu den Inhalten, die vermittelt werden müssen.

Gerade kommunale Betriebe im Bereich Ver- und Entsorgung – etwa in der Abfallwirtschaft, der Stadtreinigung oder bei Recycling-Dienstleistungen – nutzen bereits heute KI-gestützte Systeme zur Prozessoptimierung. Sprachmodelle helfen bei der Kundenkommunikation, KI-Tools unterstützen bei der Routenplanung oder der Analyse großer Datenmengen. Damit wird die Relevanz der neuen Verordnung für diese Betriebe besonders deutlich. Denn: Wer mit KI arbeitet, muss deren Funktionsweise verstehen und die daraus resultierenden Folgen einschätzen können – im Sinne von Sicherheit, Transparenz und Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.

Passgenaue Qualifizierung: Seminare der Akademie Dr. Obladen

Zur Unterstützung kommunaler Betriebe bei der Umsetzung dieser neuen Pflichten bietet die Akademie Dr. Obladen zwei spezialisierte Weiterbildungsformate an, die auf die Anforderungen des EU AI Acts und die Praxis realer Arbeitsumgebungen abgestimmt sind.

Seminar: KI-Kompetenz im Arbeitsalltag nach EU KI-Verordnung (AI-Act)

Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an alle Mitarbeitenden kommunaler Ver- und Entsorgungsbetriebe, die mit KI-Systemen in Berührung kommen. Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte Einführung in die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz, lernen zentrale Begriffe, Anwendungen und rechtliche Rahmenbedingungen kennen und erfahren, wie sie KI sicher und verantwortungsvoll nutzen können.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Einordnung von Risiken, ethischen Fragen und Datenschutzanforderungen. Anhand konkreter Praxisbeispiele – etwa aus Abfallsammlung, Stadtreinigung und Logistik – wird gezeigt, wie KI sinnvoll und regelkonform in den kommunalen Arbeitsalltag integriert werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, KI-Technologien bewusst, reflektiert und effizient einzusetzen.

Das Seminar „KI-Kompetenz im Arbeitsalltag nach EU KI-Verordnung (AI-Act) in kommunalen Ver- und Entsorgungsbetrieben“ wird von Thomas Thelen, einem erfahrenen KI-Experten und Geschäftsführer der ThePod KI Beauftragter GmbH, geleitet. Der nächste Termin findet am 07. Juli 2025 online statt.

Aufbau von Strukturen: Die Rolle des KI-Beauftragten

Neben der Vermittlung von Basiswissen ist für viele Organisationen die Einrichtung einer Koordinationsstelle für KI-Themen sinnvoll – etwa in Form eines KI-Beauftragten oder AI Officers. Diese Funktion ist zwar (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch von der Verordnung ausdrücklich empfohlen – insbesondere in Fällen, in denen KI-Systeme regelmäßig, strategisch oder risikoreich zum Einsatz kommen.

Seminar: KI-Beauftragte/-r für kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe

Für diese verantwortungsvolle Rolle bietet die Akademie Dr. Obladen eine zweitägige Fortbildung an, die gezielt auf die Anforderungen kommunaler Betriebe eingeht. Die Schulung umfasst sowohl technische als auch juristische und organisatorische Inhalte. Vermittelt werden Kenntnisse zur sicheren Anwendung von KI, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Datenschutz und zur Entwicklung einer unternehmensspezifischen KI-Governance.

Die Teilnehmenden erwerben das Rüstzeug, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, interne Schulungen zu planen und durchzuführen und die Einführung sowie Weiterentwicklung von KI-Systemen aktiv zu begleiten. Praxisbeispiele, Übungen und der Austausch mit erfahrenen Fachleuten sorgen für einen konkreten Bezug zum Arbeitsalltag.

Vortragende sind unter anderem Adrian Podgorski, Datenschutz- und KI-Compliance-Experte, sowie Thomas Thelen. Das Seminar „KI-Beauftragte/-r für kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe gemäß EU AI Act und DSGVO“ richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Projektverantwortliche und potenzielle KI-Beauftragte.

Strategisch handeln, rechtlich absichern

Die Umsetzung der KI-Verordnung verlangt mehr als punktuelle Schulungen. Es braucht eine strukturierte Strategie, die Schulung, Governance, Risikomanagement und Dokumentation umfasst. Ein nachhaltiges Konzept zur Sicherstellung von KI-Kompetenz wirkt dabei gleich doppelt: Es schafft rechtliche Sicherheit – und stärkt zugleich die Innovationskraft des Unternehmens.

Kommunale Betriebe, die sich jetzt vorbereiten, minimieren nicht nur ihre Haftungsrisiken, sondern gewinnen auch an Effizienz und Qualität im Einsatz neuer Technologien. Gleichzeitig positionieren sie sich als zukunftsfähige und verantwortungsbewusste Organisationen – ein Vorteil, der zunehmend auch für Ausschreibungen, Förderungen und die Personalgewinnung entscheidend sein kann.

Zeit für die nächsten Schritte

Wer jetzt in ein fundiertes Schulungskonzept investiert, stärkt nicht nur die eigene Rechtssicherheit, sondern auch das Verständnis und die Kompetenz im Umgang mit neuen Technologien. Das schafft Vertrauen, verbessert die Handlungsfähigkeit und unterstützt eine nachhaltige digitale Entwicklung.

Für kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe bieten die Seminare der Akademie Dr. Obladen eine praxisorientierte und gut umsetzbare Möglichkeit, diese Anforderungen gezielt anzugehen. Es lohnt sich, jetzt die nächsten Schritte zu planen – um die neuen Vorgaben sicher zu erfüllen und den technologischen Wandel aktiv mitzugestalten.

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