3 Minuten Lesezeit

Mehr beteiligen

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Autor
Dr. Hans-Peter Obladen
Veröffentlicht
09.07.2015

1 Regelmäßige Besprechungen

Besprechungen sind in der Verwaltungsabteilungen normal; in operativen Abteilungen sind sie hingegen absolut keine Selbstverständlichkeit. Mit der Einführung der Gruppenarbeit in der Straßenreinigung, in der Grünflächenpflege und seit kurzem auch in der Abfallwirtschaft fordern die Betriebsleitungen Eigenverantwortung und höhere Flexibilität ein. Doch stellen sich diese Effekte nicht alleine über eine Neuorganisation der Arbeit ein. Vielmehr ist deutlich intensivierte Kommunikation der Schlüssel. Die Mitarbeiter/innen sollen sich täglich über die Reihenfolge und Intensität ihrer Arbeit austauschen. Die Erfahrungen bieten dann eine gute Grundlage für regelmäßige Besprechungen, an der neben der Gruppe auch Führungskräfte teilnehmen sollten. Die Betriebe ermöglichen Besprechungen unterschiedlich häufig. Finden sie nur einmal pro Quartal statt, ist jede Sitzung ein außergewöhnliches Ereignis. Kürzere Abstände, z.B. einmal pro Monat, entwickeln mit der Zeit Routinen: es wird eine Selbstverständlichkeit berufliche Herausforderungen und Zielkonflikte in der Arbeit demokratisch zu beraten und gemeinsame Lösungen zu finden.

2 Know-how der Mitarbeiter/innen erkunden und nutzen

Führungskräfte sollten mehr delegieren. Dies entlastet ihr eigenes Arbeitsvolumen und fördert gleichzeitig die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Mitarbeiter/innen. Zur Strategie der Beteiligung gehört somit auch die Projektarbeit. Es macht einfach Spaß Herausforderungen zu meistern und eine gute, praxistaugliche Lösung zu finden. In diesen Momenten sind Führungskräfte keine Vorgesetzen mehr, sondern Begleiter und Berater. Die Erfahrung des Stammpersonals wird damit ein Aktivposten. Mitarbeiter/innen freuen sich, wenn ihr Erfahrungswissen benötigt und wertgeschätzt wird.

3 Entscheidungen über organisatorische Details übertragen

Finden Entscheidungen ohne mich statt, die mich aber betreffen, reagiere ich verärgert. Hingegen kann ich selbst prima sogar unangenehme Entscheidungen treffen und verteidige diese sogar. Es gibt in vielen Betrieben Themen, bei denen die Leitung nur verlieren kann. Beispiele hierfür sind Arbeitskleidung, Urlaubsplanung oder auch nur das Sommerfest. Dem Meckern sind Tür und Tor geöffnet. Da bietet es sich doch an, sich als Führungskraft zurückzunehmen und diese Themen an die Gruppe oder an ein Projektteam zu übertragen. Sicherlich können Sie die Rahmenbedingungen festlegen. Doch entscheidend ist am Ende, dass die gefundenen Lösungen durch die Betroffenen austariert sind. Die Teilnehmer/innen müssen zwingend abwägen, verhandeln, Zugeständnisse machen und am Ende die Gruppenentscheidung akzeptieren.

Inhaltsverzeichnis

Entdecken Sie mehr: Relevante Ratgeber für Ihren Erfolg

Unsere sorgfältig ausgewählten Ratgeber bieten Ihnen weiterführende Einblicke, praktische Tipps und branchenspezifisches Wissen, um Ihre berufliche Entwicklung und betriebliche Effizienz weiter voranzutreiben. Entdecken Sie jetzt weitere Artikel, die speziell für Ihre Bedürfnisse und Interessen zusammengestellt wurden.

3 Minuten Lesezeit
Saubere Antriebe sind Realität, doch viele Werkstätten arbeiten mit veralteten Strukturen. Unsere kostenfreie Online-Veranstaltung am 8. Juli 2025 zeigt, wie Sie mit einer förderfähigen IHK-Qualifikation Ihre Werkstatt zukunftssicher aufstellen.
4 Minuten Lesezeit
Am Anfang war das Chaos. Drei Teams, ein Ziel – und keine klare Linie. In einem kommunalen Entsorgungsbetrieb mit rund 80 Mitarbeitenden war über Monate hinweg Sand im Getriebe: Projektaufträge blieben liegen, Rückmeldungen an Bürgerinnen und Bürger verzögerten sich, und bei der Einsatzplanung kam es immer wieder zu Missverständnissen.
4 Minuten Lesezeit
Am 2. Februar 2025 ist der Artikel 4 der EU-KI-Verordnung in Kraft getreten, der Unternehmen aller Branchen betrifft – insbesondere jene, die bereits heute künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag nutzen oder dies planen. Mit dieser neuen Regelung wird die sogenannte KI-Kompetenz zur offiziellen Arbeitgeberpflicht. Doch was genau bedeutet das, wie lässt sich diese Anforderung umsetzen und welche Risiken drohen bei Unterlassung?