2 Minuten Lesezeit

Statement von MR Dr. Frank Petersen zur Novellierung des KrWG  

Autor
Vladislav Sedov
Veröffentlicht
23.01.2020

Der Gesetzentwurf, der im Februar vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die bis zum Juli 2020 in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Aufgenommen werden dabei auch einzelne Verordnungsermächtigungen, die der Umsetzung der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie im Bereich der Nichtverpackungen dienen. Die notwendige EU-Umsetzung wird zugleich mit nationalen Instrumenten zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft verbunden. 

So setzt der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Abfallvermeidung neben anspruchsvollen Abfallvermeidungsprogrammen von Bund und Ländern, die auch für die kommunale Abfallwirtschaft einen Rahmen setzen, vor allem auf einen Ausbau der Produktverantwortung. Wichtige Instrumente sind dabei der Einsatz von Rezyklaten, die Sensibilisierung der Verbraucher über die Umweltfolgen und die verursachergerechte Beteiligung der Produzenten an Kosten für die Reinigung der Umwelt von Abfällen aus Einweg-Kunststoff. Neuland betritt das Gesetz mit der sog. Obhutspflicht, die die Produzenten verpflichtet, Produkte bei deren Vertrieb möglichst gebrauchstauglich zu halten und sie nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen einfach „wegzuwerfen“. Das Gesetz will damit die Auswüchse der Wegwerfgesellschaft begrenzen (s. nur Retourenvernichtung). 

Im Recyclingbereich steht die Entsorgungswirtschaft mit der Erhöhung der Recyclingquoten u.a. von gemischten Siedlungsabfällen vor großen Herausforderungen. Hierfür wird das Gesetz u.a die kommunalen Getrenntsammlungspflichten verstärken. Die notwendige Nachfrage für Recyclingprodukte soll über die Verbesserung der öffentlichen Beschaffung gefördert werden: Bundesbehörden sollen künftig verpflichtet werden, ökologisch vorteilhafte Produkte bei entsprechender Eignung und wirtschaftlicher Zumutbarkeit gegenüber anderen Erzeugnissen zu bevorzugen.“ 

MR Dr. Frank Petersen BMU / WR II 2 

Wir freuen uns Herrn Dr. Peteresen in der kommenden Woche am 28.01.2020 in Berlin begrüßen zu dürfen, um gemeinsam mit ihm und weiteren Fachreferenten die Entwicklung der Novellierung zu besprechen und aktiv Fragen auszutauschen. 

Wir haben noch wenige Plätze frei – Anmeldung unter: https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/kreislaufwirtschaft/03220-das-neue-kreislaufwirtschaftsgesetz

Inhaltsverzeichnis

Entdecken Sie mehr: Relevante Ratgeber für Ihren Erfolg

Unsere sorgfältig ausgewählten Ratgeber bieten Ihnen weiterführende Einblicke, praktische Tipps und branchenspezifisches Wissen, um Ihre berufliche Entwicklung und betriebliche Effizienz weiter voranzutreiben. Entdecken Sie jetzt weitere Artikel, die speziell für Ihre Bedürfnisse und Interessen zusammengestellt wurden.

7 Minuten Lesezeit
Kommunale Weiterbildung 2026 entscheidet über die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebs. Erfahren Sie, wie Sie mit klarer Strategie, rechtssicheren Schulungen und praxisnahen Seminaren Ihr Team gezielt stärken. Jetzt entdecken, wie Sie den Anforderungen von morgen souverän begegnen.
8 Minuten Lesezeit
Ein rechtssicherer Winterdienst bedeutet mehr als Räumen und Streuen. Kommunen müssen ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisbar organisieren, kontrollieren und dokumentieren. Welche rechtlichen Risiken drohen und wie Bauhöfe Haftungsfallen vermeiden, zeigt dieser Beitrag.
5 Minuten Lesezeit
KI-Weiterbildung bedeutet, Mitarbeitende systematisch darauf vorzubereiten, künstliche Intelligenz sicher, reflektiert und produktiv im Arbeitsalltag einzusetzen. Dabei geht es nicht nur um das Bedienen einzelner Tools, sondern um ein grundlegendes Verständnis für Chancen, Grenzen und Risiken generativer KI. Wer lernt, präzise Anweisungen zu formulieren, Ergebnisse kritisch zu prüfen und Datenschutz sowie interne Richtlinien zu beachten, entwickelt echte Handlungssicherheit.