Betrieb gewerblicher Art (BgA) und umsatzsteuerliches Unternehmen (§ 2b UstG)
- Steuerliche Besonderheiten in der Kommunalwirtschaft.
- Ertragsteuern, Umsatzsteuern, Bilanzierung.
- Kommunale Zusammenarbeit.
- Besonderheiten Vorsteuerabzug.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den kaufmännischen Bereichen von kommunalen Betrieben.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) unbeschränkt ertragssteuerpflichtig. Die umsatzsteuerliche Sphäre weicht nach Ablauf der Übergangsfrist (voraussichtlich 2027) hiervon ab (§ 2b UStG). Ob die Tätigkeit ertragsteuerlich oder umsatzsteuerlich relevant ist, bestimmt sich ausschließlich nach steuerlichen Kriterien. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger üben mit der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen zwar eine hoheitliche Tätigkeit aus. Darüber hinaus sind sie regelmäßig wirtschaftlich bei Tätigkeiten z.B. im Rahmen der Verpackungsverordnung, Abfallberatung oder im Containerdienst tätig. Dieses stellt die Praxis vor erhebliche Probleme. So ist es z.B. oftmals unklar, was steuerlich relevant ist, wie die Gewinnermittlung erfolgen kann, wie die Wirtschaftsgüter zuzuordnen sind und wie die korrekte Vorsteuererfassung in der Praxis erfolgen kann.
In diesem praxisorientierten Workshop geht der Dozent neben den Grundlagen insbesondere auf die wesentlichen Praxisprobleme und Risikoquellen ein. In diesem Workshop ist dabei auch ausführlich Raum für konkrete Fragen und Praxisprobleme aus dem Teilnehmerkreis eingeplant.
Starttermine und Details
Gebühr Online: 410,00 € zzgl. MwSt. (328,00 € Early Bird Gebühr bis 05.07.2026)




