Entsorgungsvergaben 2026
- Neuigkeiten im Unter- und Oberschwellenbereich und Spruchpraxis.
- Spezialfragen der Entsorgungsvergaben und Praxisbeispiele.
- Kostenschätzung (z.B. Umgang mit gestiegenen Kosten aufgrund globaler Krisen oder der Klimagesetzgebung), Wirtschaftlichkeitsgrenzen und Vorbehalte (z.B. der Eigenerbringung).
Die Konferenz richtet sich an Fachleute im Entsorgungssektor, insbesondere an diejenigen, die auf der Auftraggeberseite öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) tätig sind, und an alle, die in ihrem Arbeitsalltag mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Entsorgungsvergaben betraut sind und ihre Vergabepraxis weiter optimieren möchten.
Praktiker im Entsorgungssektor und v.a. auf der Auftraggeberseite öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) werden nicht nur durch vergaberechtliche Formalien und materielle Grundsätze beansprucht, sondern vor allem durch ein schwieriges Marktumfeld sowie von Folgen globaler Krisen und der Klimagesetzgebung (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, BEHG) herausgefordert. Dies betrifft bei Entsorgungsvergaben vor allem den Sektor der Verwertung, aber auch bei Logistikvergaben sind teils beträchtliche Preissteigerungen zu verzeichnen. Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir, wie bei der Vorbereitung und Durchführung von Entsorgungsvergaben Schwerpunkte gesetzt werden können.
Außerdem wird die öffentliche Abfallwirtschaft durch das Vergaberecht weiterhin in Atem gehalten: Die „alte“ Bundesregierung strebte sowohl eine Novellierung der UVgO als auch für europaweite Oberschwellen-Vergaben eine Novelle an (Stichwort: Transformationspaket) und überlegte insbesondere, Tariftreue-Vorgaben einzuführen. Und was sagt der Koalitionsvertrag? Schließlich werden im Rahmen der Konferenz vor allem neue Entscheidungen des EuGH und der Vergabenachprüfungsinstanzen beleuchtet und diskutiert.
Die Konferenz vermittelt Ideen und Strategien, um „Best-Practice“-Erfahrungen herauszuarbeiten. Der Fokus liegt auf der Diskussion und dem Austausch unter örE und kommunalen Betrieben.
Ihre Vortragenden
Die Vortragenden sind seit Jahren schwerpunktmäßig in der Kommunalberatung sowie auch für Bundes-, Landesbehörden und andere öffentliche Einrichtungen tätig. Ihre Mandate umfassen v.a. die Beratung kommunaler Aufgabenträger und öffentlicher Auftraggeber in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst, Mobilität/ÖPNV, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Das Vergaberecht hat sich dabei seit Anbeginn seiner europarechtlichen Prägung zu einem besonderen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei und auch der Vortragenden entwickelt. Neben der Begleitung von Vergabeverfahren umfasst dies auch die Beratung zur nachhaltigen Vergabe für Verbände, Gewerkschaften und (aktuell) das Bundesministerium des Innern.







