Praktiker-Onlineseminar zur Umsetzung und Anwendung des § 2b UStG für kommunale Betriebe und die Zentralverwaltung
- Zeit für die letzten Maßnahmen nur noch bis zum 31.12.2026.
- Halbtägiges Online-Seminar zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
- Ist interkommunale Kooperation noch wirtschaftlich darstellbar?
Eine abermalige Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG dürfte ausgeschlossen sein. Deshalb sollten zeitnah die letzten Maßnahmen zur Anwendung des § 2b UStG vorgenommen werden, zumal bereits jetzt viele jPdöR § 2b UStG anwenden. Folgendes kann getan werden:
- Abstimmung mit der Finanzverwaltung in besonders komplexen bzw. kritischen Sachverhalten
- Verstärkte Testläufe / Überprüfungen vor dem Hintergrund „Aufgabenübertragung im Ganzen“, „Wettbewerbsrelevanz“ etc.
- Alternativgestaltungen aufzeigen und ggf. umsetzen (z.B. Kostenteilungsgemeinschaft, Aufwandspool,…)
- Optimierung des möglichst (teil-)automatisierten Vorsteuerabzugs
- Verzahnung des § 2b UStG mit einem steuerlichen Risikokontrollsystem
- Anpassung des ERP-Systems, um möglichst manuelle Eingriffe zu vermeiden
Die wesentlichen Grundlagen zur Anwendung des § 2b UStG werden kurz vermittelt, um anschließend aus Sicht der Entsorgungswirtschaft (Abfall und Abwasser), Stadtreinigungen, Bauhöfe sowie der zentralen Verwaltung Fälle aus der Praxis miteinander zu erörtern und etwaige Handlungs- bzw. Alternativmöglichkeiten aufzuzeigen. Hierbei wird auch die aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung dargestellt. Wir freuen uns vorab über Ihre Fragestellungen, um zielgerichtet die Präsentationsunterlagen vorzubereiten.
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Finanzen, Recht und Controlling in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen (jPdöR). Es ist grundsätzlich nicht geeignet für Unternehmen in den Rechtsformen der GmbH oder AG.




