• Betriebswirtschaft
  • workshop
  • Produktnummer: 02240

Tauschähnliche Umsätze in der Entsorgungswirtschaft

  • Umsatzsteuerliche Einordnung.
  • typische Fallkonstellationen und Praxisfälle aus Kommunen.
  • örE und Entsorgungsunternehmen.

Tauschähnliche Umsätze entstehen, wenn das Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausschließlich in Geld besteht, sondern ganz oder teilweise in einer anderen Lieferung oder Leistung. Umsatzsteuerlich geregelt ist dies in § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG: Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. In der Entsorgungswirtschaft kann dies insbesondere dann relevant werden, wenn Entsorgungsleistungen mit der Überlassung werthaltiger Abfälle, Verwertungsrechten, Erlösbeteiligungen oder besonderen Kooperationsmodellen verbunden sind.

Für Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorgungsunternehmen ist die Einordnung praktisch bedeutsam, weil sie unmittelbare Folgen für Umsatzsteuer, Rechnungsstellung, Vertragsgestaltung, Kalkulation und interne Abstimmung zwischen Abfallwirtschaft, Kämmerei, Recht und Steuerberatung haben kann. Typische Probleme entstehen bei der Frage, ob überhaupt ein Leistungsaustausch vorliegt, welcher Wert als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist, wie Entsorgungsleistung und Stofflieferung voneinander abzugrenzen sind und ob hoheitliche Tätigkeiten, Gebührenmodelle oder § 2b UStG berührt werden.

Der Online-Workshop verbindet eine kompakte umsatzsteuerliche Einordnung mit konkreten Beispielen aus der Entsorgungspraxis. Behandelt werden unter anderem Fälle, in denen ein Entsorger werthaltige Abfälle wie Altmetall, Altpapier oder Kunststoffe übernimmt und der Materialwert das Entgelt beeinflusst. Ein weiteres Beispiel sind Modelle, bei denen Behältergestellung, Logistik oder Entsorgungsleistungen mit Verwertungsrechten oder Erlösbeteiligungen verknüpft werden. Zugleich wird betrachtet, wann gerade kein tauschähnlicher Umsatz vorliegt, etwa bei bestimmten gesetzlich angeordneten Entsorgungspflichten für gefährliche Abfälle. Dazu hat der BFH entschieden, dass die Überlassung gefährlicher Abfälle zur gesetzlich angeordneten Entsorgung keinen tauschähnlichen Umsatz begründet; das BMF hat diese Linie 2025 aufgegriffen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Praxisfällen der Teilnehmenden. Diese können im Vorfeld eigene Fragestellungen über folgendes Online-Formular einreichen, die im Workshop aufgegriffen, gemeinsam eingeordnet und mit Blick auf steuerliche Risiken, Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung, Dokumentation und organisatorische Zuständigkeiten diskutiert werden. Ziel ist es, typische Fallstricke zu erkennen und belastbare Prüffragen für die eigene Praxis mitzunehmen. Teilnehmende reichen bitte rechtzeitig vor der Veranstaltung Ihre Fälle, Problemlagen, Fragestellungen oder Best-Practice-Cases ein, damit eine gezielte Vorbereitung möglich und eine möglichst zielgerichtete und gewinnbringen Diskussion möglich ist.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Kommunen, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und kommunalen Unternehmen, die mit Entsorgungsverträgen, Verwertungsmodellen, Gebühren- und Entgeltfragen oder umsatzsteuerlichen Fragestellungen befasst sind. Angesprochen sind insbesondere Mitarbeitende aus Abfallwirtschaft, Kämmerei, Rechnungswesen, Recht, Steuern, Vergabe und Vertragsmanagement. Auch private Entsorgungsunternehmen, die mit Kommunen, örE oder werthaltigen Stoffströmen arbeiten, können von der praxisnahen Einordnung typischer Fallkonstellationen profitieren.

Programm

9:00 Dipl. Kfm. Torsten Stockem: Begrüßung, Zielsetzung und Einordnung des Themas
Warum tauschähnliche Umsätze in der Entsorgungswirtschaft praktisch relevant sind und welche Fragen sich für Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und private Entsorgungsunternehmen stellen.

9:15 Umsatzsteuerliche Grundlagen des tauschähnlichen Umsatzes
Begriff und Systematik des tauschähnlichen Umsatzes. Abgrenzung zwischen Geldleistung, Sachleistung und gemischten Leistungsbeziehungen. Bedeutung von Werthaltigkeit, Leistungsaustausch und Bemessungsgrundlage. Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Schnittstellen zu § 2b UstG.

10:00 Typische Fallkonstellationen in der Entsorgungswirtschaft
Werthaltige Abfälle, Verwertungserlöse und Erlösbeteiligungen. Altpapier, Metallschrott, Elektroaltgeräte, Alttextilien, Kunststoffe, Biomasse und weitere Stoffströme. Kostenlose oder vergünstigte Leistungen gegen Verwertungsrechte. Gebietsteilungs-, Mitbenutzungs- und Kooperationsmodelle. Abgrenzung zu Fällen, in denen gerade kein tauschähnlicher Umsatz vorliegt.

10:45 Kaffeepause

11:00 Praxisworkshop: Fälle der Teilnehmenden
Besprechung ausgewählter Praxisfälle aus der Vorab-Abfrage. Gemeinsame Einordnung typischer Vertrags-, Gebühren-, Rechnungs- und Verwertungsmodelle. Diskussion steuerlicher Risiken und möglicher Gestaltungsoptionen. Austausch zu Unsicherheiten aus Verwaltung, Betrieb, Kämmerei, Recht und Steuerberatung.

12:00 Prüffragen und Handlungsempfehlungen für die Praxis
Welche Verträge und Abläufe sollten geprüft werden? Welche Hinweise ergeben sich für Rechnungsstellung, Dokumentation und interne Abstimmung? Wie lassen sich kritische Konstellationen frühzeitig erkennen? Welche Punkte sollten mit Steuerberatung, Rechtsabteilung oder Finanzverwaltung geklärt werden?

12:25 Zusammenfassung und Abschluss
Kernaussagen, offene Punkte, Feedback

Vortragende

Dipl. Kfm. Torsten Stockem

Torsten Stockem, Steuerberater und Partner, Energiesozietät GmbH Recht Steuern Beratung mit den Schwerpunkten der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung von Ver- und Entsorgungsunternehmen, hierbei insbesondere Strukturierung Unternehmensgruppen sowie neuer Geschäftsmodelle sowie Umsetzung der Energiewende unter besonderer Berücksichtigung der Ertragsteuern (einschließlich Querverbund), Umsatzsteuer (einschließlich § 2b UStG), Grundsteuer, Grunderwerbsteuer sowie Strom- und Energiesteuer. Daneben laufende Steuerberatung einschließlich Deklarationsberatung sowie Begleitung Betriebsprüfungen und Einführung steuerlicher Risikokontrollsysteme (Düsseldorf).

Starttermine und Details

1 Termin
19.11.2026
Online
Early Bird Rabatt verfügbar
Online Anmeldung
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19.11.2026
09:00 - 12:30
Online

Gebühr Online: 370,00  zzgl. MwSt. (296,00  Early Bird Gebühr bis 19.08.2026)

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