Vergaberecht im Wandel: Aktuelle Änderungen für kommunale Auftraggeber
- Neue Wertgrenzen, UVgO-Reform, Nachhaltigkeit und KI in der kommunalen Vergabepraxis
- Aktueller Rechtsstand, neue Verfahren und kommende Reformen kompakt eingeordnet
- Was 2026 bereits gilt, was sich verändert und worauf Vergabestellen jetzt achten sollten
Vergaberecht im Wandel – was kommunale Auftraggeber jetzt wissen müssen
Selten hat sich das Vergaberecht so schnell verändert wie im Jahr 2026. Seit dem 1. Juli ist das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft, das Bundesministerium für Wirtschaft hat im Sommer den bislang weitreichendsten Reformentwurf für die UVgO vorgelegt – und Anfang September 2026 hat die EU-Kommission mit dem „Public Procurement Act" einen Systemwechsel für das europäische Vergaberecht angestoßen. Dieser wird das Vergaberecht in großen Teilen auf den Kopf stellen. In Zukunft wird es grundsätzlich noch ein Verfahren geben; VGV, VOB/A und SektVO werden obsolet werden. Außerdem wird der Zuschlag alleine auf der Basis des günstigsten Preises nicht mehr möglich sein. Die EU verlangt hier einen Anteil von 30 bis 50 Prozent qualitativer Zuschlagskriterien.
Das Seminar wird auch zu diesen Entwicklungen, die in zwei bis drei Jahren Realität sein werden, einen fundierten Aus- und Einblick geben. Für kommunale Vergabestellen bedeutet das: Wer jetzt nicht auf dem aktuellen Stand ist, arbeitet morgen mit falschen Wertgrenzen, veralteten Mustern oder verpasst rechtzeitige Anpassungen.
Genau hier setzt dieses dreieinhalbstündige Online-Webinar an. In drei kompakten Modulen führt es durch die zentralen Reformfelder:
- Nachhaltigkeit: Was von der ursprünglich geplanten Nachhaltigkeitspflicht (§ 120a GWB-E) übrig geblieben ist, wie sich die EU-Omnibus-I-Erleichterungen für Bieter auswirken und was das für Ihre Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung und Zuschlagskriterien konkret bedeutet.
- Verfahren: Die neuen Schwellenwerte 2026/27, die tatsächlich abgesenkt statt angehoben wurden, die Direktvergabegrenzen nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz – und ein Ausblick darauf, was der UVgO-Reformentwurf für Ihre kommunalen Wertgrenzen konkret bedeuten wird.
- Digitalisierung: E-Vergabe-Pflichten in der Praxis, der rechtssichere Einsatz von KI-Tools bei Angebotsprüfung und Leistungsbeschreibung – inklusive der Grenzen, die Datenschutz und EU AI Act hier ziehen.
Zwei realitätsnahe Fallstudien – zur nachhaltigen Schulreinigung und zur KI-gestützten IT-Beschaffung – werden per Live-Polling gemeinsam gelöst, sodass Teilnehmende die neuen Regeln direkt auf eigene Beschaffungsfälle übertragen können. Zum Abschluss gibt es konkrete Handlungsempfehlungen: was jetzt sofort zu tun ist, was bis Ende 2026 zu beobachten ist und worauf sich Vergabestellen bis 2027/28 einstellen sollten.
Ihr Nutzen: Nach dem Webinar kennen Sie den aktuellen Rechtsstand, wissen, welche der zahlreichen angekündigten Reformen bereits verbindlich sind und welche noch in der Diskussion stecken, und erhalten praxiserprobte Muster (Schwellenwertübersicht, Checkliste Nachhaltigkeitsvergabe, Muster-Vergabevermerk) für die sofortige Anwendung in Ihrer Vergabestelle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte kommunaler Verwaltungen, kommunaler Unternehmen und öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, die mit Vergabeverfahren, Beschaffung oder der Vorbereitung von Ausschreibungen befasst sind. Angesprochen sind insbesondere Beschäftigte aus Vergabestellen, Einkauf und Beschaffung sowie aus Fachämtern und Fachabteilungen, die Leistungen ausschreiben, Leistungsbeschreibungen erstellen oder Vergabeentscheidungen vorbereiten und begleiten.
Das Webinar eignet sich sowohl für erfahrene Vergabepraktiker und -praktikerinnen, die sich über die aktuellen gesetzlichen Änderungen und Reformvorhaben informieren möchten, als auch für Beschäftigte, die regelmäßig mit vergaberechtlichen Fragestellungen in Berührung kommen und ihre Kenntnisse zu Wertgrenzen, Nachhaltigkeitsanforderungen, E-Vergabe und dem Einsatz von KI aktualisieren möchten.



