TRGS 520 Grundlehrgang
- Erforderliche Sachkunde erwerben.
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen.
- Arbeitsschutz in mobilen und stationären Sammelstellen.
Die Teilnehmenden erhalten in diesem viertägigen Grundlehrgang die erforderlichen Sachkundenkenntnisse zum Erkennen von Gefahren und den notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen.
Punkt 4.2 der TRGS definiert die Anforderungen an fachkundige Personen (Fachkräfte).
Hierzu zählen:
- Abgeschlossene Ausbildung, beispielsweise als Ver- und Entsorger/-in, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Chemielaborant/-in usw.
- Sachkundekenntnisse (TRGS 520 Grundlehrgang)
- Gefahrgutrechtliche Kenntnisse (Schulung gemäß Kapitel 1.3 ADR - Verantwortliche Person)
- Ausbildung zum Ersthelfer / zur Ersthelferin
- Jährliche Fortbildung
Dieser Lehrgang gibt einen Überblick über die für den Betrieb von Schadstoffsammelstellen / Zwischenlägern relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere der TRGS 520 sowie angrenzender Rechtsgebiete, beispielsweise dem Abfallrecht oder dem Arbeitsschutzgesetz. Er erläutert:
- Welche Anforderungen an das eingesetzte Personal gestellt werden
- Den richtigen Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Welche Sofortmaßnahmen bei Unfällen ergriffen werden sollten
- Die richtige persönliche Schutzausrüstung und deren Verwendung
Starttermine und Details
Gebühr Online: 900,00 € zzgl. MwSt.






