Beauftragte Personen – Kapitel 1.3 ADR Sonderabfälle in der Entsorgung annehmen
- Gefährliche Abfälle annehmen und gemäß den Gefahrgutvorschriften verpacken.
- Anforderungen der TRGS 520 erfüllen.
- Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen.
Für den sicheren Transport von Sonderabfällen ist das Sortieren der angelieferten Schadstoffe nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften unverzichtbar. Das eintägige Seminar gibt einen Überblick über die komplexen Rechtsvorschriften und berücksichtigt hierbei besonders die Anforderungen der Schadstoffsammlung. Die Teilnehmenden erfahren, welche Pflichten sie als verantwortliche Person übernehmen, damit Bußgelder bereits im Vorfeld vermeidbar sind. Ein Schwerpunkt ist das Anwenden der Ausnahme 20 GGAV. Der Referent informiert anhand verschiedener Fallbeispiele, wie die angelieferten Schadstoffe den entsprechenden Abfalluntergruppen zugeordnet und anschließend in die richtigen Verpackungen verstaut werden. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Informationen über verschiedene Verpackungsarten, Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften, die mitzuführenden Begleitpapiere sowie die Schutzausrüstung.
Der Seminarbesuch ergänzt die Anforderungen an die Fachkräfte im Hinblick auf zu vermittelnden gefahrgutrechtlichen Kenntnisse (TRGS 520, Punkt 4.2, Abs. 6).
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Starttermine und Details
Gebühr Online: 310,00 € zzgl. MwSt. (248,00 € Early Bird Gebühr bis 13.08.2026)




