• Gefahrstoff / Gefahrgut
  • seminar
  • Produktnummer: 06030

Beauftragte Personen – Kapitel 1.3 ADR Sonderabfälle in der Entsorgung annehmen

  • Gefährliche Abfälle annehmen und gemäß den Gefahrgutvorschriften verpacken.
  • Anforderungen der TRGS 520 erfüllen.
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen.

Für den sicheren Transport von Sonderabfällen ist das Sortieren der angelieferten Schadstoffe nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften unverzichtbar. Das eintägige Seminar gibt einen Überblick über die komplexen Rechtsvorschriften und berücksichtigt hierbei besonders die Anforderungen der Schadstoffsammlung. Die Teilnehmenden erfahren, welche Pflichten sie als verantwortliche Person übernehmen, damit Bußgelder bereits im Vorfeld vermeidbar sind. Ein Schwerpunkt ist das Anwenden der Ausnahme 20 GGAV. Der Referent informiert anhand verschiedener Fallbeispiele, wie die angelieferten Schadstoffe den entsprechenden Abfalluntergruppen zugeordnet und anschließend in die richtigen Verpackungen verstaut werden. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Informationen über verschiedene Verpackungsarten, Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften, die mitzuführenden Begleitpapiere sowie die Schutzausrüstung.

Der Seminarbesuch ergänzt die Anforderungen an die Fachkräfte im Hinblick auf zu vermittelnden gefahrgutrechtlichen Kenntnissen (TRGS 520, Punkt 5, Abs. 3).

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Programm

Vorschriften

  • Gefahrgutvorschriften im Überblick
  • Schnittstelle zu anderen Regelwerken, z.B. GefStoffV, KrWG, StVO, WHG
  • Verantwortlichkeiten, Pflichten von Unternehmer und beauftragten Person, z.B. Absender, Verpacker, Verlader und Fahrzeugführer
  • Sicherung gemäß Kapitel 1.10 ADR
  • Mögliche Folgen bei Pflichtverletzung
  • Allgemeine Anforderungen an die Umschließung, z.B. Verpackungsgruppen, Baumusterzulassungen, Prüfungen von IBC. Doppelzulassung (Kiste / IBC)

Ausnahme 20 (B, E, S) Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

  • Aufbau und anwenden der Ausnahme
  • Abfälle nach den Abfalluntergruppen 1 – 15 anhand ausgesuchter Beispiele sortieren und verpacken
  • Übersicht möglicher Umschließungen und deren Anforderungen, z.B. Fässer, IBC. Verpackungen inklusive Umverpackung kennzeichnen und beschriften

Weitere zu beachtende Gefahrgutvorschriften im Zusammenhang mit der Ausnahme

  • Beförderung von Altbatterien mit Säure- oder Laugenfüllung. Altfarben. Abfall-Spraydosen. Gebrauchte Lithiumbatterien

Vortragende

Hans-Peter Lambertz
Hans-Peter Lambertz betreut als Seminarentwickler und Referent bei der Akademie Dr. Obladen GmbH die Bereiche Arbeitssicherheit, Ladungssicherung, Winterdienst, Gefahrstoff und Gefahrgut. Darüber hinaus ist er beratend als Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Gefahrgutbeauftragter tätig (Kirchwald).

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