TRGS 520 Auffrischung – Beauftragte Personen – Kapitel 1.3 ADR
- Auffrischung und Aktualisierung der Fachkenntnisse im Bereich Gefahrstoffe und Gefahrgüter.
- Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflichten im Einklang mit TRGS 520 und ADR.
- Kosteneffizienz durch gebündelte Weiterbildung an einem Tag.
Das Seminar bietet eine umfassende Auffrischung der Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern, wobei die aktuellsten Änderungen im Bereich der TRGS 520 und des ADR behandelt werden. Teilnehmende vertiefen ihr Verständnis für ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten und lernen, wie sie Sanktionen vermeiden können. Durch die Kombination beider Themen in einem Seminar sparen die Teilnehmenden Zeit und Kosten. Zudem ermöglicht das Format eine praxisnahe Diskussion von Fallbeispielen, was das Gelernte unmittelbar anwendbar macht.
Das Kombiseminar verbindet die Inhalte der TRGS 520 Auffrischung und des Kapitels 1.3 ADR effektiv, wodurch Teilnehmende in der Lage sind, die erforderlichen Qualifikationen in beiden Bereichen in einer einzigen Schulung zu erneuern. Dieses Format ist nicht nur rechtssicher, sondern auch besonders geeignet für Fachkräfte, die bereits über Grundkenntnisse verfügen und ihre Fachkunde auf dem neuesten Stand halten müssen. Der integrierte Ansatz fördert ein tiefgreifendes Verständnis der Vorschriften und erleichtert die direkte Anwendung der Inhalte in der beruflichen Praxis.
Im Seminars diskutieren die Fachkräfte mit dem Referenten konkrete Fallbeispiele aus ihrer betrieblichen Praxis und erarbeiten Lösungsansätze für Herausforderungen beim Klassifizieren, Verpacken oder Kennzeichnen angelieferter Sonderabfälle.
Zielgruppe
Das Auffrischungsseminar richtet sich an Fachkräfte, die an stationären oder mobilen Abfallsammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle verantwortlich sind, und die bereits über eine Grundschulung verfügen und ihre Fachkenntnisse regelmäßig aktualisieren müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.




