Gefahrstoff
Erforderliche Fachkunde erwerben.
Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen.
Arbeitsschutz in mobilen und stationären Sammelstellen.
Vorhandene Kenntnisse auffrischen.
Fortbildungspflicht erfüllen.
Weiterbildungskosten senken.
Die TRGS 520 wurde letztmalig im Jahr 2012 überarbeitet. Nach ca. drei Jahren Überarbeitungsdauer, wurde die Technische Richtlinie nun veröffentlicht (Fassung 9.9.2024). Geänderte Anforderungen, wie die Annahme von Lithiumbatterien oder der Facharbeitermangel, machten die Aktualisierung nach 12 Jahren notwendig. Unternehmen, die sich mit der Sammlung und dem Zwischenlagern gefährlicher Abfälle befassen, sollten daher einen Blick in die neugefasste TRGS 520 werfen.
Anforderungen der TRGS 520 erfüllen.
Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen.
Gefährliche Abfälle annehmen und gemäß den Gefahrgutvorschriften verpacken.
- Grundlagen und Besonderheiten der Beförderungspapiere: Verstehen Sie die Spielregeln.
- Erkennung und Lösung von Unstimmigkeiten: Fehlerfrei durch die Dokumentenprüfung.
- Fortbildungsnachweis gemäß Kapitel 1.3 ADR: Wissen erweitern und Strafen vermeiden.
Stoffeigenschaften und Arbeitssicherheit.
Annahmekriterien und Lagerung.
Entsorgung und Kundenberatung.
Elektroaltgeräte und Gefahrgut.
Arbeitssicherheit und Brandschutz.
Betriebliche Organisation.
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