- Gefahrstoff
- seminar
- Produktnummer: 06030
Beauftragte Personen – Kapitel 1.3 ADR Sonderabfälle in der Entsorgung annehmen
Programm
Für den sicheren Transport von Sonderabfällen ist das Sortieren der angelieferten Schadstoffe nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften unverzichtbar. Das eintägige Seminar gibt einen Überblick über die komplexen Rechtsvorschriften und berücksichtigt hierbei besonders die Anforderungen der Schadstoffsammlung. Die Teilnehmenden erfahren, welche Pflichten sie als verantwortliche Person übernehmen, damit Bußgelder bereits im Vorfeld vermeidbar sind. Ein Schwerpunkt ist das Anwenden der Ausnahme 20 GGAV. Der Referent informiert anhand verschiedener Fallbeispiele, wie die angelieferten Schadstoffe den entsprechenden Abfalluntergruppen zugeordnet und anschließend in die richtigen Verpackungen verstaut werden. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Informationen über verschiedene Verpackungsarten, Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften, die mitzuführenden Begleitpapiere sowie die Schutzausrüstung.
Der Seminarbesuch ergänzt die Anforderungen an die Fachkräfte im Hinblick auf zu vermittelnden gefahrgutrechtlichen Kenntnissen (TRGS 520, Punkt 5, Abs. 3).
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Programm
Vorschriften
- Gefahrgutvorschriften im Überblick.
- Schnittstellen zu anderen Regelwerken, insbesondere zum Gefahrstoff- und Abfallrecht.
- Pflichten und Verantwortlichkeiten von Unternehmer und verantwortlicher Person, z.B. Absender, Verpacker, Verlader.
- Folgen bei Pflichtverletzung
Ausnahme 20 GGAV anwenden
- Abfälle nach den Abfalluntergruppen 1 – 15 sortieren und verpacken
- Übersicht der möglichen Verpackungen. Verpackungen kennzeichnen und beschriften.
Weitere zu beachtende Gefahrgutvorschriften im Zusammen-hang mit der Ausnahme
- Beförderung von Altbatterien mit Säure- und Laugen-füllung. Altfarben. Abfall-Spraydosen. Gebrauchte Lithiumbatterien.
- Begleitpapiere: Beförderungspapiere. ADR-Bescheinigung. Schriftliche Weisung usw.
Vortragende
Weitere Bildungsangebote für Sie
Die TRGS 520 wurde letztmalig im Jahr 2012 überarbeitet. Nach ca. drei Jahren Überarbeitungsdauer, wurde die Technische Richtlinie nun veröffentlicht (Fassung 9.9.2024). Geänderte Anforderungen, wie die Annahme von Lithiumbatterien oder der Facharbeitermangel, machten die Aktualisierung nach 12 Jahren notwendig. Unternehmen, die sich mit der Sammlung und dem Zwischenlagern gefährlicher Abfälle befassen, sollten daher einen Blick in die neugefasste TRGS 520 werfen.
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