- Gefahrstoff
- seminar
- Produktnummer: 06020
TRGS 520 Auffrischung – Beauftragte Personen – Kapitel 1.3 ADR
Vorhandene Kenntnisse auffrischen.
Fortbildungspflicht erfüllen.
Weiterbildungskosten senken.
Programm
Das bewährte eintägige Kompaktseminar verbindet die Themen Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (TRGS 520 Punkt 5.4 und Kapitel 1.3 ADR / Abschnitt 8.2.3), sodass ein weiterer Seminartag entfällt. Hierdurch sinken die Kosten der Mitarbeiterweiterbildung.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden aktuelle Änderungen im Bereich Gefahrstoffe, Arbeitssicherheit, Gefahrgut sowie Pflichten und Verantwortlichkeiten. Darüber hinaus werden mögliche Sanktionen besprochen, die beim Missachten der gefahrgutrechtlichen Vorschriften entstehen können.
Zusammen mit dem Referenten, besprechen die Fachkräfte Fallbeispiele aus ihrer betrieblichen Praxis und diskutieren mögliche Lösungen, beispielsweise beim Klassifizieren, Sortieren, Verpacken oder Kennzeichnen, der angelieferten Sonderabfälle.
Hinweis: Wir kommen auch gerne zu Ihnen. Firmenseminare sind bereits ab einer Teilnehmerzahl von 6 interessant. Sprechen Sie uns an.
Programm
Gefahrstoffe (TRGS 520)
- Wissensquiz.
- Unterscheidungsmerkmale Gefahrstoffe bzw. Gefahrgüter.
- Gefährliche Abfälle: Annahme. Lagern. Aufbewahren.
- Asbestannahme. Gesundheitsgefahren und Persönliche Schutzausrüstung
Gefahrgüter (ADR / GGVSEB)
- Wissensquiz.
- Pflichten und Verantwortlichkeiten. Stellung Beauftragter Personen. Verantwortlichkeiten gemäß Ausnahme 20 GGAV (Absender, Verpacker, Verlader ggf. Fahrzeugführer).
- Mögliche Sanktionen bei nicht beachten der Vorschriften.
- Ladungssicherung und Anforderungen aus dem ADR.
- Sicherungsmaßnahmen gemäß Kapitel 1.10 ADR.
- Gefährliche Abfälle anhand ausgewählter Beispiele klassifizieren.
- Was sind Begleitpapiere? Inhalte von Unfallmerkblättern.
Vortragende
Weitere Bildungsangebote für Sie
Die TRGS 520 wurde letztmalig im Jahr 2012 überarbeitet. Nach ca. drei Jahren Überarbeitungsdauer, wurde die Technische Richtlinie nun veröffentlicht (Fassung 9.9.2024). Geänderte Anforderungen, wie die Annahme von Lithiumbatterien oder der Facharbeitermangel, machten die Aktualisierung nach 12 Jahren notwendig. Unternehmen, die sich mit der Sammlung und dem Zwischenlagern gefährlicher Abfälle befassen, sollten daher einen Blick in die neugefasste TRGS 520 werfen.
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