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Digitale Barrierefreiheit – Rechtliche Pflichten und Risiken nach BFSG für Kommunalbetriebe
- Grundlagen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und die aktuellen Pflichten.
- Strategien zur rechtssicheren Umsetzung.
- Praxisnahe Lösungen für bestehende und künftige Herausforderungen.
Programm
Führungskräfte und Verantwortliche in kommunalen Betrieben, die für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit und die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständig sind, sowie Compliance-Verantwortliche und Mitarbeitende der Rechtsabteilung.
Seit dem 28. Juni 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass digitale Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger barrierefrei sein müssen – ein Pflichtprogramm, das auch Kommunalbetriebe in ihren Webportalen, Apps und Serviceangeboten betrifft. Ziel ist es, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen und Barrieren im digitalen Alltag abzubauen. Gleichzeitig schreibt das Gesetz vor, dass jede öffentlich zugängliche digitale Dienstleistung eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten muss, die transparent darüber informiert, in welchem Umfang die Anwendung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Dieses Webinar liefert einen praxisnahen Überblick zu den juristischen Aspekten des BFSG. Es zeigt auf, welche Pflichten aktuell relevant sind, wie Unternehmen mit Marktüberwachung und Abmahnrisiken umgehen sollten und wie eine rechtssichere Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt wird. Führungskräfte erhalten Handlungssicherheit, um ihre digitalen Angebote – von Websites und Beratungsangeboten über PDFs bis hin zu Social-Media-Inhalten – nutzerfreundlich und gesetzeskonform zu gestalten.
Programm
- Rechtlicher Überblick zum BFSG – Grundlagen und Pflichten.
- Juristische Kernfragen der Praxis.
- Haftungsfragen für Unternehmen und rechtliche Fallstricke.
- Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit – gesetzeskonform.
- Praxisrelevante Beispiele.
- Q&A und offene Diskussion.
Vortragende

Dr. Daniel Kendziur ist Rechtsanwalt und Partner bei SKW Schwarz in München und seit mehr als 15 Jahren auf die Beratung zum Recht des Geistigen Eigentums, der Produktkennzeichnung und Produktregulatorik spezialisiert. Seine Kernkompetenzen liegen dabei im Wettbewerbs- und Markenrecht. Spezielle Kenntnisse bringt er im Kreislaufwirtschaftsrecht mit und ist auch als Vorstandsmitglied des Bitkom, AK Wettbewerbs- und Verbraucherrecht, tätig. Diese Erfahrung prägt seine Mandatsarbeit, die stets auch die wirtschaftlichen und unternehmerischen Aspekte im Blick hat.
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