NIS-2 & KRITIS in der Entsorgung
- KritisV, NIS-2 und die Schwellenwerte der Entsorgungswirtschaft.
- ISMS aufbauen, Risiken bewerten, Angriffe erkennen.
- Meldewege, Zuständigkeiten und Verantwortung.
Der Angriff war durchdacht und generalstabsmäßig geplant. Es war ihnen schon vor Wochen gelungen, in die Prozesssteuerung mehrerer Abfallverbrennungsanlagen in der Region zu gelangen. Am Tag X aktivierten sie dann zeitgleich die Not-Abschaltungen, legten neue Kennworte an und übermittelten ihre Millionen-Forderung. Die Anlagen fuhren herunter und konnten nicht mehr hochgefahren werden.
Die Siedlungsabfallentsorgung zählt inzwischen zur kritischen Infrastruktur wie bereits Kraftwerke oder Wasserwerke und muss aus guten Gründen besonders geschützt werden. Das BSI-Gesetz sieht für Betreiber kritischer Anlagen unter anderem den Aufbau von Systemen zur Angriffserkennung verpflichtend vor. Ob ein Betrieb betroffen ist, entscheidet sich an den Schwellenwerten der BSI-Kritisverordnung, die seit Anfang 2024 gelten. Weiterhin wurde die NIS-2-Richtlinie auf europäischer Ebene erlassen und ist seit Ende 2025 in deutsches Recht umgesetzt. Sie betrifft die Entsorgungswirtschaft gleichermaßen. Eine zentrale Grundlage dafür bildet ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), das Risiken systematisch bewertet, Verantwortlichkeiten und Prozesse festlegt sowie organisatorische und technische Schutzmaßnahmen kontinuierlich steuert und verbessert.
Cybercrime hat inzwischen ein Multi-Milliarden-Volumen erreicht und zählt zu den am stärksten wachsenden Bereichen der Kriminalität. Insofern ist es umso wichtiger, sich frühzeitig mit dem Schutz der eigenen Daten und der eigenen IT-Infrastruktur zu beschäftigen. Dies hat auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentrale Aufgabe definiert.
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an IT-Verantwortliche sowie an die Geschäftsführung, Werkleitung oder Abteilungsleitung in Unternehmen der Kommunalwirtschaft.


