26. Fachkonferenz Entsorgung von Elektro-Altgeräten
- Auswirkungen des ElektroG III.
- Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG).
- Verwertungsketten und Wiederverwendung.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) weist den Kommunen die Aufgabe zu, Altgeräte aus privaten Haushalten zurückzunehmen und für die Hersteller zur weiteren Entsorgung bereitzustellen. Die aktuelle Novelle des ElektroG verfolgt das Ziel, die Sammelmengen deutlich zu steigern und insbesondere den Einzelhandel stärker in die Sammlung von Altgeräten einzubinden. Erstbehandler sollen künftig ein Erfassungsrecht für Haushaltsgeräte erhalten. Außerdem wird über eine Verschärfung der Anforderungen an kommunale Sammelstellen, eine schonendere Erfassung von Bildschirmgeräten und über eine Erleichterung der Wiederverwendung diskutiert. Daher sehen sich Kommunen verstärkt in der Pflicht die Leistungsfähigkeit der Rücknahmesysteme hinsichtlich Bürgernähe und Verwertungseffizienz zu verbessern.
Die Konferenz startet mit aktuellen Informationen aus der Gesetzgebung und verbandlichen Gremien sowie aus dem Vollzug des ElektroG und des BattG. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Umstellung der Sammelgruppen durch die europäische Gesetzgebung. In Verbindung dazu zeigen Berichte über Forschungsergebnisse den Kommunen mögliche Handlungs- und konkrete Umsetzungsoptionen in Bezug auf die Sammlung sowie die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten auf.







