• Kreislaufwirtschaft
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  • Produktnummer: 03421

Altholz annehmen und sortieren

Altholzverordnung und Biomasseverordnung.
Probenahme. Sortierkriterien.
Das Seminar richtet sich an das Annahmepersonal, an gewerbliche Mitarbeiter in der Altholzerfassung und -sortierung, an die Mitarbeiter der Holzbrechanlage sowie an technische Führungskräfte.
Die AltholzV legt einheitliche ökologische Anforderungen sowohl an die stoffliche und energetische Verwertung als auch an die Beseitigung von Altholz fest. Dabei werden die Standards mit den ebenfalls zu beachtenden Bestimmungen des Chemikalien- und Gefahrenstoff-Rechts sowie mit den Vorschriften über die Führung von Verwertungs- und Beseitigungsnachweisen harmonisiert. Als Altholz werden sowohl Industrie-Restholz als auch zu Abfall gewordene Holzprodukte bezeichnet. In Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen werden vier Kategorien unterschieden von A1 (naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz) bis A4 (stark kontaminiertes Holz). Bei den zulässigen Verwertungsverfahren unterscheidet die Verordnung die Aufbereitung von Altholz zur Produktion von Holzwerkstoffen, die Herstellung von Aktiv- bzw. Industrieholzkohle, die Erzeugung von Synthesegas sowie die Verbrennung von Altholz. Die Anlagen müssen dabei die Grenzwerte der 17. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) einhalten. Altholz, das mit mehr als 50 mg/kg PCB belastet ist, darf ausschließlich verbrannt werden.
 
Die Tragweite ist weit reichender, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Es sind sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen, z. B. bei der Abfallbehandlung, erforderlich. Die Altholzverordnung stellt hohe Anforderungen an die Erkennung und Sortierung von Althölzern. Das hierfür zuständige Personal muss nachweisbar sachkundig sein. Um diese Anforderung zu erfüllen, bieten wir praktische Sachkundeschulungen für Sortierpersonal und Kundenbetreuer an.

Programm

Rechtsgrundlagen
  • Abfallrechtliche Einstufung.
 
Erläuterung der Inhalte der Altholzverordnung
  • Stoffliche Verwertung von Althölzern.
  • Thermische Verwertung von Althölzern.
 
Leitlinien zur Umsetzung der Altholzverordnung
  • Zusammensetzung von Gebrauchthölzern – holzfremde Inhaltsstoffe mit und ohne Umweltrelevanz
  • Probenahme
  • Zuordnungsraster – Qualität und Herkunft
 
Einteilung von Altholz in Recyclinggruppen anhand praktischer Übungen

Starttermine und Details

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