- Kreislaufwirtschaft
- seminar
- Produktnummer: 03451
Basiswissen Ersatzbaustoffverordnung
- Vermeiden Sie Planungsfehler und rechtliche Risiken bei Ausschreibung und Ausführung.
- Klarheit bei Zuständigkeiten, Probenahme und Materialbewertung.
- Rechtssichere Abläufe für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen.
Programm
Das Webinar richtet sich an Beschäftigte von Entsorgungsunternehmen, die mineralische Abfälle aufbereiten, transportieren oder verwerten. Angesprochen sind insbesondere Teams, die für Annahme, Behandlung, Deklaration und Dokumentation von Bodenmaterial, Baggergut oder Recycling-Baustoffen zuständig sind. Auch Personen, die sich mit der Güteüberwachung, Probenahme oder der Erstellung von Lieferscheinen befassen, profitieren von den vermittelten Inhalten. Wer regelmäßig mit öffentlichen oder privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern kooperiert oder Bauprojekte technisch begleitet, erhält wertvolle Hinweise zur rechtssicheren Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung. Ziel ist es, Klarheit über Zuständigkeiten, Anforderungen und Spielräume im Rahmen der EBV zu schaffen.
Wer mineralische Ersatzbaustoffe verwendet, muss seit dem 1. August 2023 neue Spielregeln beachten. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) steht für einen tiefgreifenden Wandel in der Baupraxis: Erstmals regelt sie bundeseinheitlich, wie mineralische Abfälle und Nebenprodukte in technischen Bauwerken eingesetzt werden dürfen. Damit verbindet sie Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft mit konkreten Anforderungen an Planung, Ausschreibung, Annahme, Untersuchung, Einbau und Dokumentation. Für kommunale Bauherren, Entsorgungsunternehmen und Aufbereitungsanlagen entstehen neue Verantwortlichkeiten – aber auch neue Handlungsspielräume.
Das Webinar beleuchtet die rechtlichen und praktischen Kernelemente der EBV aus kommunaler Sicht. Im Mittelpunkt steht der Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe wie Bodenmaterial, Baggergut, Recycling-Baustoffe oder Schlacke in Straßen, Wegen, Parkplätzen, Leitungsgräben oder Lärmschutzwällen. Die Verordnung unterscheidet klar zwischen technischer Nutzung und bodenähnlicher Anwendung, verweist auf konkrete Einbauweisen (Anlagen 2 und 3), verlangt eine gütegesicherte Aufbereitung und legt Prüfwerte für Feststoffe und Eluate fest. Dabei greifen Regelwerke wie KrWG, BBodSchV, WHG und DepV ineinander – eine Herausforderung für viele kommunale Projekte. Die Anforderungen an Probenahme und Untersuchung – insbesondere bei nicht aufbereitetem Bodenmaterial oder Baggergut – bringen zusätzliche Komplexität. Gleichzeitig entstehen durch Nebenproduktregelungen und Ausnahmetatbestände auch neue Spielräume. Wer diese kennt und richtig anwendet, kann kostengünstig bauen und gleichzeitig Umwelt- und Haftungsrisiken minimieren.
Das Webinar liefert kompakte Orientierung für Entscheiderinnen und Entscheider in kommunalen Betrieben. Der Dozent geht gezielt auf die besonderen Bedingungen im kommunalen Sektor ein: von der Erstellung EBV-konformer Ausschreibungen über die Zusammenarbeit mit Aufbereitungsanlagen bis zur Überwachungspflicht und zur Frage, wann ein Material als Abfall, Nebenprodukt oder Baustoff gilt. Ziel ist es, Handlungssicherheit zu schaffen und praxisgerechte Lösungen zu vermitteln – auch bei strittigen Einzelfällen, etwa zum Umgang mit Ausbauasphalt, zur Bewertung von Fremdstoffen oder zur Übergangsregelung für laufende Bauprojekte.
Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt.
Stimmen aus dem letzten Seminar:
Heidrun Janasch (Landesverwaltungsamt Halle): „Mir hat besonders der Aufbau des Seminars sehr gut gefallen, der Theorie und Praxis vereinte. Die Mantelverordnung ist für alle „Betroffenen“ neues Terrain. Deshalb war der Einstieg zu Regelungsinhalten und Anwendungsbereichen der EBV und neuen BBodSchV mit ausführlichen Erläuterungen durch Herrn RA G. Franßen hervorragend. Besonders gut war anschließend das Aufzeigen der praktischen Auswirkungen der EBV auf Bauherren und Verwender sowie die Einschätzung im Positiven wie im Negativen durch Herrn Schmidmeyer. Er konnte aus jahrelanger Praxis sehr gut einschätzen, welche Änderungen der EBV problematisch sein werden und welche wirtschaftlichen Folgen sich für Hersteller und Verwender von MEB ergeben. Die Änderungen zur Probenahme und Analytik, die in der EBV teils erheblich sind, wurden von Herrn Huckenbeck speziell erläutert und waren sehr interessant. Insgesamt also für mich eine gelungene, interessante Veranstaltung, die weiterempfohlen werden kann.“
Martin Ernst (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim): „Von Interesse war für mich die Schnittstelle Ersatzbaustoff – Deponie, weil wir sowohl einen Baustoffrecyclingplatz als auch Deponien betreiben. Es war auch das einzige Seminar zur Mantelverordnung auf das ich aufmerksam wurde, zudem musste ich keine stundenlange An- und Abreise auf mich nehmen. Ich konnte einige gedankliche Anregungen mitnehmen zu den Betreiberpflichten nach Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzverordnung im Blick auf den Deponiebau. Persönlich hoffe ich, dass die Mantelverordnung tatsächlich eine starke Lenkungswirkung zur Baustoffwiederverwendung hat. Das wäre in zweierlei Hinsicht von Vorteil. Es schont die Natur und spart Deponieraum.
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Programm
9:00 Rechtlicher Rahmen und Grundlagen der Umsetzung
Einführung in die Mantelverordnung: Struktur, Zielsetzung, Anwendungsbereiche. Was regelt die EBV konkret? – Begriffe, Geltungsbereich, Einbauweisen. Abgrenzung: EBV vs. BBodSchV – wann gilt welche Verordnung? Nebenprodukte, Abfallende, Umlagerung – juristische Feinheiten verstehen und nutzen. Landesspezifische Vollzugshinweise: NRW, Bayern und andere Beispiele.
10:30 Pause
11:00 Anforderungen an Entsorgungsunternehmen in der Praxis
Pflichten bei der Annahme und Behandlung mineralischer Abfälle. Güteüberwachung: organisatorische und technische Anforderungen an Aufbereitungsanlagen. Erstellung und Umgang mit Lieferscheinen im EBV-System. Probenahme und Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut. Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern – Schnittstellen, Risiken, Lösungen.
Vortragende

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Starttermine und Details
Gebühr Online: 310 € zzgl. MwSt. (248 € Early Bird Gebühr bis 27.02.2026)
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