Fachkonferenz: Neues Verpackungsrecht und kommunale Handlungsoptionen
- EU-PPWR und VerpackungDG: Was sich für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger konkret ändert.
- LVP, PPK und duale Systeme: Praxisberichte zu Sammelqualität, Mitbenutzung, Abstimmung und kommunaler Steuerung.
- Bioabfall und Mehrweg: Neue Grenzfälle und Kommunikationsaufgaben für Kommunen.
Mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR und dem geplanten Verpackungsdurchführungsgesetz steht das Verpackungsrecht vor einer weitreichenden Neuordnung. Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale Betriebe und Verwaltungen stellt sich damit eine zentrale Frage: Was bedeuten die neuen Vorgaben konkret für die kommunale Praxis? Die Fachkonferenz ordnet die aktuellen Entwicklungen ein und richtet den Blick auf die Schnittstellen, an denen europäische Regulierung, nationale Umsetzung und kommunale Verantwortung unmittelbar aufeinandertreffen. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen auf Sammlung, Abstimmung mit dualen Systemen, PPK-Mitbenutzung, LVP-Erfassung, Sammelqualität, Bioabfall und kommunale Handlungsspielräume. Die Veranstaltung bietet damit eine kompakte Orientierung zu einem Themenfeld, das rechtlich, organisatorisch und politisch neu in Bewegung geraten ist.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den praktischen und rechtlichen Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dualen Systemen. Gerade bei PPK zeigt sich, wie komplex die gemeinsame Verantwortung in der Praxis ist: Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen werden zusammen mit grafischen Papieren über kommunale Sammelstrukturen erfasst, obwohl die Zuständigkeiten rechtlich unterschiedlich verteilt sind. Daraus entstehen seit Jahren Streitfragen zur Bestimmung des Verpackungsanteils, zur Berechnung von Mitbenutzungsentgelten nach Masse oder Volumen, zur gemeinsamen Verwertung oder körperlichen Herausgabe von Mengenanteilen sowie zur transparenten Bestimmung eines angemessenen Entgelts. Viele örE erleben die Verhandlungen mit den dualen Systemen als aufwendig, langwierig und konfliktanfällig. Umso wichtiger ist die Frage, wie Abstimmungsprozesse praxistauglicher, konfliktärmer und steuerbarer werden können. Praxisberichte zu PPK und LVP zeigen, wo typische Konfliktlinien verlaufen und welche Lösungsansätze sich in der kommunalen Entsorgungspraxis bewährt haben. Ergänzt wird dies durch Einblicke in konkrete Systementscheidungen, etwa bei der Frage, ob gelber Sack, gelbe Tonne oder Wertstofftonne die passende Lösung ist.
Darüber hinaus nimmt die Konferenz aktuelle Spezialfragen in den Blick, die für Kommunen in Beratung, Sammlung und Kommunikation immer wichtiger werden. Dazu zählen biologisch abbaubare Verpackungen im Lichte der PPWR, neue rechtliche Grenzfälle wie Teebeutel und Kaffeepads, mögliche Änderungen im Zusammenspiel von Verpackungsrecht und Bioabfallrecht sowie die Frage, wie Kommunen mit neuen Kennzeichnungspflichten umgehen können. Auch Mehrwegförderung, Verpackungssteuer und EPR-Mittel werden aus umwelt- und verbraucherschutzpolitischer Sicht eingeordnet. Die Teilnehmenden erhalten damit nicht nur einen Überblick über neue rechtliche Vorgaben, sondern vor allem eine praxisnahe Einordnung für strategische Entscheidungen, operative Umsetzung und Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Die Konferenz richtet sich an Führungskräfte und Fachpersonal aus öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben, Stadtreinigungen, Verwaltungen und Zweckverbänden, die das neue Verpackungsrecht nicht nur verstehen, sondern aktiv in kommunale Praxis übersetzen wollen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte und Fachpersonal öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, kommunaler Abfallwirtschaftsbetriebe, Stadtreinigungen, Verwaltungen und Zweckverbände. Angesprochen sind insbesondere Personen, die mit Verpackungssammlung, Abstimmungsvereinbarungen, Rahmenvorgaben, PPK-Mitbenutzung, Abfallberatung oder der strategischen Weiterentwicklung kommunaler Sammelsysteme befasst sind. Auch Mitarbeitende aus Rechtsabteilungen, Gebühren-/Kostenstellen und operativen Bereichen profitieren von der Verbindung aus rechtlicher Einordnung und kommunaler Praxis.
Starttermine und Details
Gebühr Vor Ort: 600,00 € zzgl. MwSt.
Gebühr Vor Ort reduziert: 500,00 € zzgl. MwSt.
Gebühr Online: 550,00 € zzgl. MwSt.
Gebühr Online reduziert: 450,00 € zzgl. MwSt.








