• Kreislaufwirtschaft
  • seminar
  • Produktnummer: 03260

Praxis der Gewerbeabfallverordnung

  • Gebührenmodelle. Kommunale Strategien.  
  • Pflichtrestmülltonne. Trennpflichten.
  • Vollzugshinweise der LAGA M34.
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Praxis der Gewerbeabfallverordnung
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Das Seminar richtet sich an leitende Angestellte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Vertrieb, neue Geschäftsfelder, Betriebswirtschaft, Kundenbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Gewerbeabfallverordnung soll insbesondere die 5-stufige Abfallhierarchie umsetzen und das Recycling stärken. Die Trennpflichten wurden um Altholz und Textilien erweitert und die Vorbehandlung hat Vorrang vor der energetischen Verwertung. Besondere Praxisrelevanz haben die umfangreichen Dokumentationspflichten für die gewerblichen Abfallerzeuger und für die Entsorgungswirtschaft. Die Gewerbeabfallverordnung ist unverzichtbares Handwerkszeug für jeden kommunalen Entsorgungsbetrieb. Die kommunale Abfallwirtschaftssatzung muss auf ihre Vereinbarkeit mit der GewAbfV hin überprüft und die Ansprache der Gewerbekunden muss auf die Neuregelungen ausgerichtet werden.

In diesem Seminar erläutern erfahrene Experten, wie die GewAbfV erfolgreich in der kommunalen Entsorgungspraxis umgesetzt werden kann. Auf potenzielle Konfliktfelder wird ebenso eingegangen wie auf die Chancen für die Entwicklung neuer Geschäftsfelder.

Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt.

Stimmen aus den letzten Seminaren:

Anke Nitsche (Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen): „Es freut mich immer, dass Sie ausgewiesene Experten und Praktiker für Ihre Fortbildungen gewinnen können. Dieses Mal haben mir insbesondere die Vorträge von Herrn Dr. Thärichen gefallen, da sie mir für die tägliche Praxis einen schnellen, aber dennoch detaillierten Überblick über die Handhabung der (alten und neuen) GewAbfV verschafft haben.“

Jannes Prinz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte): „Das Online-Seminar hat mir insgesamt gut gefallen und war sehr informativ und aufschlussreich. Es hat die Hintergründe und Ziele der novellierten Gewerbeabfallverordnung detailliert dargestellt und aufgezeigt, wie die Abfälle aus Gewerbebetrieben in Abfälle zur Beseitigung (Überlassungspflicht an örE) und Abfälle zur Verwertung (separate Entsorgung) zu differenzieren sind. Auch wurde aufgezeigt, wann es sich um Abfälle aus privaten Haushalten handelt und in welchen Fällen die Gewerbeabfallverordnung keine Anwendung findet. Gefallen haben mir die Fallbeispiele (u. a. anhand der Stadt Bielefeld), die die praktische behördliche Umsetzung der Verordnung veranschaulicht haben. Ich bedanke mich auf diesem Wege für das Seminar und würde dieses auf jeden Fall weiterempfehlen."

Sven Meyer (Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Bassum): "Die in der aktuellen Fassung der Gewerbeabfallverordnung verankerte Abgrenzung der Entsorgungszuständigkeiten, die Überlassungspflichten und die Definition des Begriffes „Abfall aus privaten Haushaltungen“ wurde in dem Beitrag von Herrn Thärichen gut und verständlich herausgearbeitet. Insbesondere einige seiner genannten Fallbeispiele aus der Rechtsprechung machten es anschaulich und können in meinen Gesprächen/ Diskussionen mit Gewerbekunden hilfreich sein."

Denis Preis (Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg): "Das Seminar bot eine wertvolle Gelegenheit, sich intensiv mit den aktuellen Regelungen und deren praktischen Anwendungen auseinanderzusetzen. Besonders wichtig erschien mir das Thema der konkreten Trennung und Entsorgung von Gewerbeabfällen, da es in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und Fehlern kommt. Ein Punkt, der mir besonders in Erinnerung geblieben ist, war die Diskussion über die Anforderungen an die Dokumentation und Nachweisführung. Diese Details sind in der alltäglichen Praxis essenziell und oft eine Herausforderung für viele Betriebe. Insgesamt würde ich das Seminar definitiv weiterempfehlen, insbesondere für Personen, die in der Praxis mit der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung betraut sind. Die praxisnahen Beispiele und fundierte Vermittlung der Inhalte tragen maßgeblich dazu bei, das Verständnis und die Anwendung der Verordnung zu verbessern."

Nächster Termin

20.03.2025
09:00 - 16:00 Uhr
Online

Gebühr Online: 560 € zzgl. MwSt.
Gebühr Online reduziert: 470 € zzgl. MwSt.

Programm

9:00 Dr. Holger Thärichen: Die Erzeugerpflichten nach der GewAbfV
Anwendungsbereich der GewAbfV. Abgrenzung Haushaltsabfall – Gewerbeabfall. Getrennthaltungspflichten und Ausnahmen. Anforderungen an Verwertungsgemische. Besonderheiten bei Krankenhausabfällen. Änderungen durch die Novellierung. LAGA M34.

10:30 Kaffeepause

10:45 Dr. Holger Thärichen: Die Pflichtrestmülltonne
Paragraph 7 Abs. 2 als gesetzliche Beweislastverteilungsregel. Anforderungen an den Verwertungsnachweis und Verhältnis zu den Dokumentationspflichten. Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung. Gebührenrechtliche Aspekte.

12:15 Mittagspause

13:15 Kathrin Heuer: Umsetzung der Pflichtrestmülltonne
Definition des angemessenen Nutzungsumfangs. Einwohnergleichwerte. Umsetzung in der kommunalen Abfallsatzung. Erläuterung von Berechnungsbeispielen.

14:30 Kaffeepause

14:45 Sophie Müller: Fallbeispiel Stadt Bielefeld
Satzungsregelungen und Einwohnergleichwerte. Standardvorgehen mit Anschreiben und Veranlagung der Gewerbebetriebe. Datenermittlung. Umgang mit Reduzierungsanträgen und Kündigungen. Fälle aus der Praxis. Unterstützung von Gewerbekunden hinsichtlich Dokumentationspflicht.

Ende

Vortragende

Dipl.-Ing. Kathrin Heuer, INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur- Management GmbH (Ahlen)

Sophie Müller, Abschnittsleiterin der Bereiche Kundenservice, Abfallberatung und Vertrieb, Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld

Dr. Holger Thärichen
Dr. Holger Thärichen war von 2007 bis 2012 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Abfallrecht/Abfallwirtschaft in der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und den juristischen Staatsprüfungen folgte 2003 die Promotion zum Doktor des Rechts zum Thema „Öffentliche Interessen im Abfallrecht“. Es folgten Tätigkeiten als wissenschaftlicher Angestellter im Umweltbundesamt (Berlin) und als Rechtsanwalt in einer umweltrechtlich spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei. Von 2001 bis 2006 war er als Jurist mit Schwerpunkt Umweltrecht im Stabsbereich Grundsatzfragen/Recht und im Vorstandsbüro der Berliner Stadtreinigungsbetriebe tätig. Ab 2006 war Dr. Holger Thärichen zudem Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Seit Februar 2012 obliegt ihm die Geschäftsführung der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS im Verband kommunaler Unternehmen e.V. (Berlin).

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Starttermine und Details

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