Explosionsschutz bei Deponiegas- und Abfallvergärungsanlagen
- Anforderungen nach Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, TRGS 529, TRAS 120, TRGS 720-725, 727, Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 10-1 „Deponiegas“, Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Explosionen und Bränden, technische Maßnahmen, Explosionsschutzdokument, Prüfungen und Prüfrahmen, Checklisten und Betriebsanweisungen incl. bei Wartung und Instandsetzung.
- Pflichten des Betreibers.
- Qualifizierung der zur Prüfung befähigte Person für Arbeitsmittel, Anlagen oder Explosionsschutz.
- Erwerb der Sachkunde gemäß § 4 DepV und Unterweisung gemäß DGUV-R 114-004.
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die mit sicherheitstechnischen Fragestellungen bei Vergärungsanlagen (z.B. zur Behandlung von Bioabfall oder Restabfall bei MBA-Anlagen) oder Deponiegasanlagen befasst sind. Angesprochen sind verantwortliche Personen, das Betriebspersonal, ebenso Mitarbeitende aus Ingenieurbüros und Verwaltungen sowie von Inverkehrbringern eingesetzter Technologien und Dienstleistern z.B. zur Wartung und Instandhaltung.
Auf einer Deponie muss jederzeit ausreichend Personal vorhanden sein, „das über die für seine jeweilige Tätigkeit erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt“ (§ 4 Nr. 1 DepV). Dies gilt insbesondere für Personen, die Mess- und Kontrollaufgaben (Grund- und Sickerwasser, Deponiegas, Setzungen u. a.) durchführen (Anhang 5 Nr. 3.2 DepV). Sachkunde beinhaltet das praxis- und aufgabenspezifische Wissen, das nötig ist, um konkret zugewiesene Tätigkeiten ordnungsgemäß, sicherheits- und umweltschutzgerecht auszuführen. Die Sachkunde kann durch Lehrgänge oder Seminare, innerbetriebliche Schulungen oder dokumentierte Berufserfahrung erworben. Dies ist regelmäßig aufzufrischen.
Dem Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände bei Vergärungs- und Deponiegasanlagen wird durch einschlägige Rechtsnormen ein hoher Stellenwert zugemessen. Der Gesetzgeber hat dafür ein umfangreiches Instrumentarium entwickelt. Hieraus erwachsen besondere Pflichten für die in den Rechtsnomen Angesprochenen, insbesondere Betreiber/innen. So muss das Personal, das an solchen Anlagen beschäftigt ist, durch eine entsprechende Schulung über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügen. Eine Unterweisung über die auftretenden Gefahren hat mindestens jährlich zu erfolgen (DGUV Regel 114-005).
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 konkretisiert § 2 Abs. 6 i. V. m. § 3 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie legt fest, welche fachlichen Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, damit der Arbeitgeber sie als „zur Prüfung befähigte Person“ bestellen darf, d. h. als interne oder externe Prüfende für Arbeitsmittel, Anlagen oder Explosionsschutz. Nur wer die TRBS-Kriterien erfüllt, darf z. B. Leitern, Krane, Druckbehälter, elektrische Anlagen oder Ex-Bereiche rechtssicher prüfen. Prüffristen nach BetrSichV (§ 14), Prüfberichte und letztlich die Betriebserlaubnis hängen davon ab.
Der Lehrgang vermittelt den Beschäftigen an Deponiegasanlagen den nach § 4 Abs. 3 der Deponieverordnung und den Beschäftigten an Vergärungsanlagen den nach TRGS 529 Abschnitt 4.2.2 Satz 5 und 6 erforderlichen Wissensstand. Nach der Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Damit wird die Unterweisungspflicht der Betreiber unterstützt. Wir führen diesen Lehrgang zur Qualifikation „zur Prüfung befähigter Personen“ (TRBS 1203) sowie die dazugehörigen umfangreichen Unterweisungen auf Wunsch auch firmenintern durch, und zwar nicht nur für Ihr Prüf- und Instandhaltungsteam, sondern für sämtliche Beschäftigte auf Deponien oder in Biogasanlagen. So stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden, vom Anlagenführer bis zur Verwaltung, praxisnah und rechtskonform auf ihre jeweiligen Aufgaben vorbereitet sind. Damit wird die Unterweisungspflicht erfüllt. Die Teilnehmenden erhalten die Lehrgangsunterlagen und nach der Teilnahme eine Bescheinigung.




