Einwegkunststofffonds
- Unterstützung für kommunale Reinigungs- und Sensibilisierungsleistungen.
- Registrierung, Leistungsmeldungen und Abrechnung.
- Was müssen Kommunen beachten?
Das Webinar richtet sich insbesondere an kommunale Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünpflege tätig sind, und zeigt auf, wie sich die neu entstehenden Aufgaben effizient organisieren und umsetzen lassen.
Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz ist 2023 in Kraft getreten. Anspruchsberechtigte wie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Gemeinden mit Reinigungspflicht oder Zweckverbände erhalten praktische Hinweise zur Registrierung, zur Vorbereitung und korrekten Abgabe der Leistungsmeldung sowie zur technischen Abwicklung über die Plattform DIVID. Auch die Anforderungen an die Abrechnung werden thematisiert.
Das Webinar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Einwegkunststofffondsgesetzes, die EWKF-Verordnung und den aktuellen Stand der Umsetzung. Die Vortragenden erläutern die zentralen Regelungen, die Verwaltungsstruktur beim Umweltbundesamt und die Grundzüge der Finanzierung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Leistungsmeldung: Das Webinar beleuchtet ihre Struktur, die benötigten Daten, geltende Fristen und relevante Prozessschritte. Sie erfahren, wie Sie ihre Ansprüche nachvollziehbar dokumentieren, Daten systematisch aufbereiten und typische Fehler vermeiden können. Zudem werden der Umgang mit Vorlagen, die Zusammenarbeit mit Dienstleistern sowie interne Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung praxisnah erläutert.



