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SUMMARY:Finanzierung von Deponien nach Kommunalabgaben-, Handels- und Steuerrecht
DESCRIPTION:Die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben für die Bildung von Rückstellungen für Deponien nach Kommunalabgabenrecht, Handelsrecht und Steuerrecht stellen für viele Deponiebetreiber eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Die Finanzierung von Deponien ist über einen sehr langen Zeitraum zu gewährleisten. Die rechtlichen Vorgaben zur Bildung von Rückstellungen aber auch zur Abzinsung unterscheiden sich zum Teil erheblich. So kommt es z. B. zu Konstellationen, in denen der handelsrechtliche den steuerrechtlichen Rückstellungsbetrag unterschreitet. Der BFH hat mittlerweile die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass für steuerliche Zwecke eine Deckelung auf den handelsrechtlichen Wert erfolgt. Für Deponiebetreiber stellt sich in handelsrechtlicher und in kommunalabgabenrechtlicher Hinsicht die Frage, in welcher Höhe eine Abzinsung der Rückstellungen zu erfolgen hat und in welchem Verhältnis die insoweit geltenden Vorgaben zum kalkulatorischen Zinssatz stehen.\nDie Auswirkungen der kommunalabgabenrechtlichen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen auf die Deponiebetreiber werden anhand von praktischen Beispielen erörtert und mit den Teilnehmern diskutiert. Herausgearbeitet werden die je nach Rechtsform des Deponiebetreibers sinnvollen Strategien für den anstehenden Jahresabschluss und für die Gebührenkalkulation.\nhttps://www.obladen-akademien.de/veranstaltungen/kreislaufwirtschaft/finanzierung-von-deponien-nach-kommunalabgaben-handels-und-steuerrecht/
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<!doctype html><html><body><div>Die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben für die Bildung von Rückstellungen für Deponien nach Kommunalabgabenrecht, Handelsrecht und Steuerrecht stellen für viele Deponiebetreiber eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Die Finanzierung von Deponien ist über einen sehr langen Zeitraum zu gewährleisten. Die rechtlichen Vorgaben zur Bildung von Rückstellungen aber auch zur Abzinsung unterscheiden sich zum Teil erheblich. So kommt es z. B. zu Konstellationen, in denen der handelsrechtliche den steuerrechtlichen Rückstellungsbetrag unterschreitet. Der BFH hat mittlerweile die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass für steuerliche Zwecke eine Deckelung auf den handelsrechtlichen Wert erfolgt. Für Deponiebetreiber stellt sich in handelsrechtlicher und in kommunalabgabenrechtlicher Hinsicht die Frage, in welcher Höhe eine Abzinsung der Rückstellungen zu erfolgen hat und in welchem Verhältnis die insoweit geltenden Vorgaben zum kalkulatorischen Zinssatz stehen.<br>Die Auswirkungen der kommunalabgabenrechtlichen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen auf die Deponiebetreiber werden anhand von praktischen Beispielen erörtert und mit den Teilnehmern diskutiert. Herausgearbeitet werden die je nach Rechtsform des Deponiebetreibers sinnvollen Strategien für den anstehenden Jahresabschluss und für die Gebührenkalkulation.<br></div>Veranstaltung anzeigen: <br><a href="https://www.obladen-akademien.de/veranstaltungen/kreislaufwirtschaft/finanzierung-von-deponien-nach-kommunalabgaben-handels-und-steuerrecht/">https://www.obladen-akademien.de/veranstaltungen/kreislaufwirtschaft/finanzierung-von-deponien-nach-kommunalabgaben-handels-und-steuerrecht/</a><br></body></html>
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